Wie schon Mitte Dezember auf schreibfreiheit.eu berichtet (Artikel Vater will Kreuz aus Kindergarten wegklagen ) sind die Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes wonach Kreuze aufzuhängen sind und der Kindergarten einen Beitrag zur religiösen Erziehung leisten soll, gefährdet. Ein militanter Atheist hat mit Unterstützung einschlägiger Organisationen (Freidenkerbund, Giordano-Bruno-Stiftung, etc.) einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Eine Kopie des Antrages wurde auf einer Freidenker-Homepage gepostet (Link).
Die NÖ Landesregierung hat nun in einer ausführlichen Stellungnahme (die leider der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht) die Klage beantwortet. Neben der Aufdeckung von formalen Mängel der Klage wurde darauf hingewiesen, dass die „negative Religionsfreiheit“ nicht absolut sein kann. Dem ist absolut zuzustimmen: Fortgedacht würde dies nämlich bedeuten, dass auch Kreuze am Wegesrand, Glockengeläute, Friedhofskreuze und sogar die Kirchengebäude als solche verboten werden könnten. Damit würde die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit (Art. 9 MRK) ad absurdum geführt!
Die Wochenzeitung NÖN berichtete darüber (Ausgabe 10/2010):
(Kreuz_Noe_Kiga_NÖN201010)
Zum Jahreswechsel wurde bekannt, dass eine atheistische Familie aus NÖ beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag gegen Kreuze in Kindergärten gestellt hat. In der Vorwoche wurde nun in der Landesregierung die Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof für den Verbleib der Kreuze abgesegnet. Für die zuständige ÖVP-Landesrätin Johanna Mikl-Leitner geht es dabei um eine entscheidende Frage. „Es geht um einen Antrag, der sich gegen ein Fundament des Abendlandes richtet.“
Knapp über 48.000 Kinder sind derzeit in den Kindergärten des Landes untergebracht. Fast 80 Prozent davon kommen aus Familien mit christlichem Glauben. In Anlehnung an das Schulgesetz wird auch in den Kindergärten dort, wo die Mehrheit der Kinder christlichen Glaubens ist, ein Kreuz angebracht. Für Mikl-Leitner ein Schritt, den Kindern „unsere Werte näher zu bringen“. Dazu gehören neben den Kreuzen auch die christlichen Feste wie Ostern oder Weihnachten. Mikl-Leitner: „Es wird aber kein einziges Kind gezwungen, dabei mitzumachen.“ Außerdem würden Kinder ja auch außerhalb des Kindergartens mit Kreuzen konfrontiert.
Begrüßt wurde die Stellungnahme von der österreichischen Bischofskonferenz. Kardinal Christoph Schönborn: „Wir haben uns gefreut darüber, dass die NÖ Landesregierung eine so klare Stellungnahme abgegeben hat.“ Diese sei ein positives Signal zur Wahrung der Religionsfreiheit, aber auch der kulturellen Identität in Österreich.
Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner hat zu der Problematik auch eine Pressekonferenz abgehalten. (Hier der Link zur APA Aussendung).
Aufruf!
Das Kreuz in den NÖ Kindergarten benötigt dringend Unterstützung! Bitte sendet zustimmende Leserbriefe und Stellungnahmen an die Medien (NÖN, Tageszeitungen, …) und beteiligt Euch in Online-Foren!
JETZT ist es wichtig die öffentliche Meinung zu stärken!
Lassen wir uns nicht von einer radikalen Minderheit unsere Religionsausübung und die religiöse Erziehung unserer Kinder behindern!

Danke für den gut recherchierten Sachverhalt und den Hinweis auf Unterstützungsschreiben an Medien und Politik.
Mit einer Gruppe von Freunden sind wir Ihrem Aufruf gefolgt und haben die von uns sehr begrüßenswerte Vorgehensweise von Frau Landesrätin Mikl-Leitner in dieser Sache mittels Anschreiben unterstrichen.