Wieder einmal: Ungarn und die EUdSSR

5 01 2012

Es drängt mich, mich wieder zu äussern. Obwohl ich mich die letzten Wochen zurückgehalten habe.

„Die Presse“ bezeichnet Orbán heute als „Rechtsnationalisten“.

Andere Medien gehen noch weiter, aber das wissen wir ja. Ungarn sei eine Diktatur.

Leise kommen immer wieder Vergleiche mit dem Boykott Österreichs durch die EUdSSR in den Jahren 2000-2001 durch.

Nun ja. Was ist das Verbrechen?

1.) Ungarn hat keine sozialistische und auch keine sich konservativ nennende sozialistische (s. ÖVP) Regierung. Es ist eine Anmaßung für Europa.

2.) Ungarn möchte sich dem Kapital – IMF-EZB-EUdSSR-Banken – nicht beugen und anstatt die Bevölkerung mit EUR 300-400 monatlichem Einkommen lieber jene Banken belasten, welche in den letzten 20 Jahren massenhaft Kapitalgewinne ins Ausland transferiert haben und sich an der Armut der Ungarn (und der anderen Osteuropäer) goldene Nasen verdient haben. (Unglaublich, wie in dieser Debatte renommierte, bankenbeschimpfende Popularsozialisten wie Faymann plötzlich zu Bank-Verteidigern werden…. – ist das glaub-würdig?)

3.) Ungarn bezeichnet in der neuen Verfassung den christlichen Glauben als Maßstab politischen Handelns und seiner Rechtsgebung. Ehe ist Ehe und kein Schwulenverband, Familie wird als die gesellschaftliche Zelle des Staates und Volkes bezeichnet, das Kind ab der Befruchtung Mensch und zu schützen.

4.) Wenn gegen Griechenland, Spanien, Irland, Frankreich etc. spekuliert wird, wenn die Rating-Agenturen EURO-Länder bewerten, dann löst dies ein (Ur-)Geschrei der EUdSSR-Politiker aus. Nun, in diesen Wochen wird durch eine akkordierte politische Hetze der EUdSSR-Politiker die Spekulation gegen Ungarn angetrieben, gestützt von den ungarischen Exkommunisten, die, wie damals im Jahr 2000 die SPÖ (es ist dieselbe Gattung), gegen das eigene Land Propaganda betreiben.

5.) Wo sind und waren die Ankläger, als die kommunistische Regierung Ungarns in den 8 Jahren vor Orbán das Land ausraubten, die Bevölkerung belog, mit Gewalt und Schlagstöcken und Waffen unbeteiligte, unschuldige Bürger verdrosch, den Geheimdienst missbrauchte, Milliarden nach Zypern verschob?  In Europa haben sozialistisch-kommunistische Regierungen in dieser Hinsicht absolute Handlungsfreiheit und werden von den Medien und allen Institutionen der EU geschützt. Heute muss dies Orbán auslöffeln, er hat die Häme.

Nichts Anderes ist Ziel der EUdSSR, alle Länder Europas zu Protektoraten zu machen. Nicht im Geringsten besteht das Ziel von vereinigten „Staaten“, nein, es sollen Protektorate sein, welche alle demokratischen Ordnungen dem Zentralen Neu-Moskau zu Opfern haben.

Die Bedürftigen Länder werden die Protektoratsländer, welche aus Gnaden und Machtgier von Wenigen Geld zugeschoben bekommen werden.

Die „reichen“ Länder werden durch ihre Geldgaben selbst zu Abhängigen und Willenlosen.

Kein Recht geht mehr vom Volk aus, das Unrecht nimmt schon jetzt überhand.

Das Schlimmste für mich ist: auch geistig noch wache Menschen hier in Österreich oder Deutschland glauben ungeprüft die mediale Propaganda gegen Ungarn.  Das zeigt, wie wirkungsvoll auch heute die manipulativen Mechanismen funktionieren. So wird es wohl sein, in den Zeiten, wo das Ende naht.





Ausschluss von sexualethischen Fachverbänden? – Diakonie-Präsident soll entscheiden

27 11 2011

Nicht zum ersten Mal macht der menschenrechtspolitische Sprecher der Bundestagfraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“, Volker Beck MdB, als selbsternannter Vertreter der Schwulen- und Lesbenbewegung auf sich aufmerksam: Schon in der Vergangenheit hatte er seine Funktion als Abgeordneter ausgenutzt, um sich hochoffiziell gegen „evangelikale“ Christen zu wenden. So hatte er unter anderem Finanzmittel an das „Christival“ kritisiert und entsprechende Anfragen an die Bundesregierung gestellt.

Nun tischt Beck einen neuen „Skandal“ auf: Getrieben von seiner Sehnsucht nach immer neuen Rechten von Homosexuellen, verurteilt er schon lange die Arbeit christlicher Beratungsorganisationen, die Hilfe suchenden Schwulen und Lesben Therapie zur Veränderung ihrer sexuellen Orientierung anbieten. Dass Beck mit seinem Verständnis von Toleranz vielen Homosexuellen die Freiheit abspricht, selbst und aus eigener Entscheidung heraus Seelsorge oder therapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen, wenn innere Konflikte plagen, scheint der Menschenrechtler nicht zu bemerken.

Aktuell hat er sich an den Präsidenten des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewandt – und diesen aufgefordert, den Ausschluss der Kommunität „Offensive junger Christen“ (OJC), die das „Institut für Jugend und Gesellschaft“ (DIJG) betreibt und sich mit möglichen Formen von Therapie und Umgang mit Homosexuellen, die Schwierigkeiten mit ihrer sexuellen Ausrichtung haben, auseinandersetzt, aus dem Dachverband zu prüfen. Gleichzeitig fordert er dies auch bezüglich des „Weißen Kreuzes e.V.“, des sexualethischen Fachvereins, der sich insbesondere mit Fragen von Selbstbefriedigung, Sex vor der Ehe oder Pornografiesucht beschäftigt.

Doch nicht alle fühlen sich vom „Verteidiger“ der Lesben- und Schwulenrechte vernünftig vertreten. Insbesondere ist zu beklagen, dass Herr Beck immer wieder neue Berechtigungen einfordert, die über die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Rechte hinausgehen – und damit zu einer Bevorteilung von Homosexuellen führen würden. Deutschland hat in seiner Vergangenheit mit Nachdruck an der Abschaffung von Ungleichheiten gegenüber Schwulen und Lesben gearbeitet. Dass durch föderalistische Hürden noch nicht alles so optimal ist, wie man es sich wünschen würde, ist zweifelsohne zuzugestehen. Gleichwohl liegt in der Diskriminierung und Ausgrenzung mancher Homosexueller bis heute aber auch ein gesellschaftliches Problem vor. Und gleichzeitig muss man Schwule und Lesben, die in aggressiver Weise stets weitere Rechte einfordern und Vorurteile durch „Demonstrationen“ gegen sich selbst bestärken, die mittlerweile eher freizügigen Partys zur Schaustellung gleichen, hierfür mitverantwortlich machen.

Insgesamt zeigen sich viele Schwulen und Lesben zufrieden damit, die gleichen Rechte zu genießen wie jeder andere Mensch. Dieser Umstand ist durch unsere Verfassung ohnehin gewährleistet – ein häufiger Aufschrei über mangelnde Berechtigungen von Homosexuellen geht deshalb häufig über das Ziel hinaus.

Und gleichzeitig muss anhand des derzeitigen Beispiels ausdrücklich festgehalten werden: Herr Beck sieht psychische Probleme von Homosexuellen allein im Zusammenhang mit Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung durch die Gesellschaft. Er reduziert damit seelische Schwierigkeiten von Homosexuellen auf exogene, also von außen einfließende Ursachen.

Viel häufiger sind endogene, von innen kommende Zerrüttungen Ausschlag gebend für das Bedürfnis nach Unterstützung. Die eigene Abneigung gegenüber homosexuellen Sexualpraktiken, der Wunsch nach heterosexueller Liebe sind ganz oft Auslöser für Zerrissenheit und die Sehnsucht nach Veränderung. Noch offensichtlicher stellen sich die Probleme bei der „Ich-dystonen Persönlichkeitsentwicklung“ dar, bei der eine völlige innere Distanzierung von der eigenen Identität vorliegt – leider wirft Herr Beck den Organisationen immer wieder vor, alle homosexuellen Hilfesuchenden als unter dieser Störung leidende Patienten abzustempeln.

Die von Herrn Beck in diesem Zusammenhang genannten „reparativen Therapien“, in denen nach seiner Ansicht Homosexuelle zum Ablegen ihrer Homosexualität genötigt werden, stellen sich in Wirklichkeit als eine tief in die Psyche einblickende Form der Therapie dar, die mögliche – und mittlerweile auch nachgewiesene – Zusammenhänge zwischen homosexueller Orientierung und frühkindlichen Entwicklungen, elterlichen Bindungen oder Rolleneinnahmen analysieren. Im Gegensatz zu Herrn Beck empfinde ich die Aufdeckung solcher Kausalitäten nicht als verwerflich, sondern als überaus hilfreich, um die eigenen Empfindungen zu verstehen und sich selbst auf die Stufe der Entscheidungsfähigkeit nach Veränderung zu bringen.

Ganz besonders zu kritisieren ist die Vorhaltung des Herrn Beck, wonach den Betroffenen solche Therapien nahezu „aufgedrängt“ würden. Während viele Schwule und Lesben Menschen aus ihrer eigenen „Lobbybewegung“ nicht selten belächelt werden, wenn sie mit ihrer eigenen Sexualität ringen, und immer wieder die Anschuldigung „sexueller Verklemmtheit“ zu hören bekommen, gibt es glücklicherweise eben Organisationen, die solche Sorgen ernst nehmen – und die es unterstützen, wenn man sich nicht dem Mainstream nach „sexueller Lockerheit“ und einer Gender-Bewegung anschließt.

Die Freiheit, sich in Form seelsorgerischer Angebote Unterstützung zu suchen, obliegt jedem Einzelnen selbst. Damit wird deutlich, dass die von Herrn Beck kritisierte Arbeitsweise der Organisationen schon in der grundlegenden Argumentation allen Realitäten zuwider läuft. Als Berater geht man nicht „auf die Suche“ nach Homosexuellen, um sie zu „verändern“; viel eher ist die Zahl derer, die aus ihren freien Stücken zu uns kommen und den Wunsch nach Hilfe suchen, stetig wachsend. Somit würdigen wir die freie Entscheidung weitaus mehr, als Herr Beck es vermutet. Viel eher sehe ich sein Herunterspielen von Problemen Homosexueller und den Aufruf, Hilfe zu meiden, als fahrlässig und verachtend – ja, sogar als verantwortungslos.

In jeder Beratung gelten die Würde und der Wille des Klienten am höchsten. Das Gebot der Nächstenliebe, zu dem sich jeder christlich arbeitende Therapeut oder Berater verpflichtet haben sollte, übersteigt jede Form der Einklassifizierung von Homosexuellen oder den Vorwurf, Veränderung um jeden Preis erzielen zu wollen. Nicht der Berater oder der Therapeut entscheidet, wie die Begleitung aussieht – sondern allein der Klient selbst. Daher arbeite ich generell mit der Ergebnisoffenheit jeder Sitzung. Durch Aufklärung – die beide Organisationen nach meinen Erfahrungen in transparenter Weise durchführen – wird der Klient in die Lage versetzt, über den Weg der Hilfestellung bestimmen zu können. Die Wertschätzung gegenüber dem Hilfesuchenden, aber auch der Wunsch, dass die Person wieder mit sich selbst und der eigenen Identität in Einklang zurückfindet, ist elementar und prägt jede Beratung schon aus dem Grundsatz des christlichen Menschenbildes heraus.

Letztendlich wendet sich Herr Beck zudem mit einer Forderung an das Diakonische Werk, die dieses schon aus den Statuten gar nicht erfüllen kann. Das Diakonische Werk ist nicht berechtigt, in die Arbeits- und Handlungsweisen der einzelnen Mitgliedsorganisationen einzugreifen oder deren Denkweise zu beeinflussen.

Wieder einmal ist eine panische Aktion des Herrn Beck zum Ausgangspunkt für Diskussionen geworden, die gar nicht nötig sind. Über seine Gründe für dieses Verhalten mag man spekulieren. Schließlich bleibt aber wohl nur das Mitleid, das man ihm entgegen bringen kann, wenn sich Herr Beck Probleme schaffen muss, um sie zu lösen. Ein Blick auf die Alltagspolitik würde zeigen, dass wirklich wichtige „heiße Eisen“ im Feuer liegen…

 

Dennis Riehle, Psychologischer Berater/Coach, Seelsorge





„Deutsche Bildungsstiftung“ zeichnet Einsatz um Homosexuelle aus

16 10 2011

„Ehrung ist Aufruf zu gesellschaftlicher Rückbesinnung“

Nicht unerwartet, aber dennoch mit ihrer Deutlichkeit wieder einmal so manches Vorurteil bestätigend, prasseln die Kritiken auf die Preisverleihung der „Deutschen Bildungsstiftung“ ein. In diesem Jahr soll die Ehrung an die seit langer Zeit in der Beratung von Homosexuellen tätigen Dr. Christl Vonholdt („Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft“) und Markus Hoffmann („Wüstenstrom“) gehen. Mit der Würdigung soll unterstrichen werden, dass sich beide trotz anhaltenden Gegenwindes derer angenommen haben, die sich in ihrer homosexuellen Lebensweise eine Veränderung wünschen.

Verständlicherweise wird der größte Protest von Homosexuellen-Organisationen laut, wenn es um die Verleihung des Förderpreises der der „Kirchen Sammlung um Bibel und Bekenntnis“ vertrauten Bildungsstiftung geht. So spricht der Lesben- und Schwulen-Verband von „fragwürdigen und teuren Therapien“, mit denen „Umpolung“ betrieben werde. Man empört sich darüber, dass das „unverantwortliche Handeln“ von Vonholdt und Hoffmann „belohnt wird“. Mit einem eigenen Netzwerk „Mission Aufklärung“ wolle man gegen die „Umpolungspropagandisten“ vorgehen und über deren „unseriösen Angebote“ informieren.

Erneut zeigt solch ein Streit, wie bei der Auseinandersetzung von Ideologien die eigentlich Hilfesuchenden auf der Strecke bleiben. Im Diskurs werden unterschiedliche Ansichten davon vertreten, wie mit homosexuell lebenden Menschen umgegangen werden soll, die mit ihrer sexuellen Orientierung Schwierigkeiten haben, sie nicht mit ihren innersten Gefühlen und Werten vereinbaren können oder durch äußerliche Anfeindungen den Wunsch äußern, von ihrer Homosexualität Abstand nehmen zu können.

Mit polemischen Schlagworten wie „Umpolung“ spotten Gegner der Arbeit des DIJG oder von „Wüstenstrom“ den Bemühungen, das Ansinnen nach persönlicher Veränderung von in Konflikt geratenen Homosexuellen ernst zu nehmen. Die Therapieangebote der beiden nun zu Ehrenden sind zweifelsohne ein elementarer Einschnitt in die Lebensgeschichte von Betroffenen – der Weg, sich von der Homosexualität zu entfernen, kann immer wieder auch mit Begleiterscheinungen einhergehen, die nicht gewollt sind. Gleichermaßen sind die wissenschaftlichen Darlegungen, mit denen gegen den Versuch angelaufen wird, Homosexuellen mit einer Betreuung, die auf Ursachen, Gründe und Persönlichkeitsstrukturen blickt, zu helfen, wenig aussagekräftig.

Gleichermaßen unterschätzen die, die die als „reparative Therapie“ verschrienen Behandlungswege diffamieren, die Eigenständigkeit des Klienten. Dieser entscheidet selbst und aus seinem Willen heraus, welchen Weg er gehen möchte. Aufklärung über ihre Arbeit geben sowohl das DIJG und „Wüstenstrom“ in transparenter Form. Ziel ist keine „Umpolung“, sondern die Entwicklung einer alternativen sexuellen Orientierung aus dem Verständnis der eigenen Individualität und innerer Emotionsbarrieren heraus. Vonholdt und Hoffmann haben sich eindrücklich mit dem Wesen der Homosexualität befasst – und umfangreiche Erklärungsmuster herausgearbeitet, die auch auf einen psychosozialen, kognitiven und edukativen Anteil des homosexuellen Empfinden hinweisen, die als veränderbar gelten dürften.

Vom Gedanken, wonach Homosexualität in der Sache als Krankheit und damit als behandlungsbedürftig eingestuft wird, sind auch die beiden Einrichtungen weit entfernt. Niemand zwängt Homosexuellen Hilfe auf, die ihre Lebensform mit sich in Einklang bringen können. Doch das Verschweigen von Nöten, die Homosexuelle nicht nur in Form der „Ich-Dystonie“ treffen, ist rücksichtslos. Für sie Anlaufstelle zu sein, nehmen alle in großer Verantwortung wahr, die orientiert am christlichen Glauben seelsorgerisch tätig sind. Das zeigt sich schon allein in der Annahme jedes Homosexuellen, auch im Respekt vor seinen Gefühlen. Dass im biblischen Christsein die praktizierte Homosexualität weiterhin als Sünde gilt, ist auch ein klares Zeichen für die Ablehnung gegenüber der Sexualisierung in unserer Gesellschaft. Selbst viele Homosexuelle finden in der schwul-lesbischen Welt immer häufiger Anstoß am Verfall von Sitten und Normen, der sich nicht nur an CSD-Veranstaltungen klar zeigt.

Wenn Liebe auf die reine Sucht nach Befriedigung reduziert wird, wenn die gegenseitige Empfindung lediglich noch durch Fetische gestärkt werden kann und wenn es um Sexualpraktiken geht, die Gesundheit gefährden und Lust zum Alltag verkommen lassen, bleibt das Suchen nach Umkehr verständlich – nicht nur für Homosexuelle. Damit werden Vonholdt und Hoffmann auch für ihr Eintreten um Rückbesinnung in sexualethischer Sicht geehrt. Wenngleich jeder Berater oder Therapeut in seinem christlichen Verständnis zu einer Arbeitsweise finden muss, die er vertreten kann – und die im Fundament stets das Gebot von Würde gegenüber dem Klienten beinhaltet –, und nicht mit dem konform geht, was die „Deutsche Bildungsstiftung“ auszeichnet, lernen wir alle von den beiden Preisträgern: Ein tieferer Blick in die Seele des Hilfesuchenden ist wertvoller als das Verniedlichen von Sorgen und innerlichen Auseinandersetzungen.

Dennis Riehle, 1. Vorsitzender Christliche Lebensberatung e.V.“, Konstanz (D)

 





Stöger legalisiert die künstliche Befruchtung Schwuler und Mexiko legalisiert Morde im Drogenmilieu

14 10 2011

Worin besteht der Zusammenhang?

Unser ‘Gesundheits’minister (in Wahrheit ist er auch ein Engel des Todes, welcher vom Schreibtisch aus für die Forcierung der vorgeburtlichen Tötung von Kindern eintritt) möchte Single-Frauen und Lesben die künstliche Befruchtung gestatten.

Begründet wird dies von ihm wie folgt: „Wir müssen die Gesetze der gesellschaftlichen Realität anpassen.“

Gefragt ist nicht das Gute, das Nützliche, das Schöne und Reine, das Recht und die Ordnung.

Gefragt ist sozialistisch-humanistische Situationsethik. Kein Einzelfall.

Herr Klubobmann Cap verteidigt in einem persönlichen Brief an mich sozialistische Korruption.  Situativ sei das, was Faymann und Konsorten tun, nicht korrupt.

Auch unsere Finanzpolitiker finden, dass Kreditbetrug,  Diebstahl am Volk, Rechtsbruch, Rechtsbeugung, Erpressung etc. situationsethisch dann gerechtfertigt sei, wenn damit besonders Ausgewählte profitieren  können, insbesondere der betrügerische Staaten, korrupte Organisationen, der „Finanzmarkt“, Finanzminister und (Polit-)Günstlinge.

Situationsethisch finden unsere Politiker, dass die vorgeburtliche Ermordung Behinderter in Ordnung sei. Manchmal finden Ärzte, man könne die geborenen Kinder, sollten Sie einen „Mangel“ haben, einfach verhungern lassen. Die Situation verlange das….

Ja. Wenn diese Stöger’sche-Sozialistische (übrigens auch Nationalsozialistische und im Kampf auch im Islam angewendete) Situationsethik Schule macht, wird die Regierung in Mexiko bald Mord und Totschlag legalisieren. Man muss die Gesetze doch der gesellschaftlichen Realität anpassen.





Marxismus und Kapitalismus – nur scheinbar ein Gegensatz

15 08 2011
Entnommen mit freundlicher Genehmigung der Autorin aus dem Buch MenschInnen“ von Barbara Rosenkranz
Gender Mainstreaming – Auf dem Weg zum geschlechtslosen Menschen.Image ___ ImageDer rote Faden zieht sich durch: von den Anfängen des Marxismus über die verschiedensten linken Strömungen, besonders über den Feminismus und die 68-er Bewegung mit der „sexuellen Revolution“, wirkt eben die Maxime, die in der heutigen Gender-Ideologie zu erkennen ist:
Es geht darum, die Gesellschaft und den Menschen radikal zu verändern. Wie ein Leitmotiv zieht sich durch all diese Bewegungen die Ablehnung der Geschlechteridentitäten und der Familie, die diese festigt und daher als Ort der Unterdrückung von Frauen und Kindern diffamiert wird.

Wie eng „sexuelle Revolution“, Marxismus, Feminismus und Gender-Ideologie aus Sicht auch der Hauptakteure beieinanderliegen, zeigt der aus der marxistischen Linken kommende Autor Paul Pop, der kürzlich mit wünschenswerter Deutlichkeit feststellte:

Letztendlich ist die Frage der sexuellen Subversion oder Befreiung nicht von der Frage einer kommunistischen Bewegung zu trennen.

Natürlich sollte man aber auch im Kapitalismus für die Durchsetzung eines „demokratischen Minimalprogramms“ kämpfen. Einige seiner Forderungen müssen hier erwähnt werden:
„Streichung des Schutzes von Ehe und Familie aus der Verfassung“,
„gleichberechtigte Anerkennung aller Lebensgemeinschaften“,
„vollständige Legalisierung der Abtreibung auf Kosten der Krankenkassen“,
„das Recht auf Wechsel des Namens und der Geschlechtsidentität“,
„kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln an Schüler, Schülerinnen und Jugendliche“ usw.
Nicht als Utopie, sondern als mittelfristig angestrebtes Ziel muss der Schlußsatz von Pops Artikel „Ist Sex subversiv?“ gesehen werden:

Vielleicht heißt es im Kommunismus dann: Morgens vögeln, mittags kuscheln und sich abends eine neue Geschlechtsidentität ausdenken.

Zur Verwirklichung dieser Ideen muss tatsächlich ein ganz „neuer Mensch“ geschaffen werden. Das klingt für die meisten „Normalbürger“ heute wohl noch etwas absonderlich … „Noch“ deswegen, weil die Befürworter bereits tief in der Mitte von Politik, Wissenschaft und Gesellschaft vorgedrungen sind und unermüdlich für ihr Ziel arbeiten. Auch in diesem Zusammenhang kann man die durchgehende Ablehnung der Familie und die Forderung nach möglichst früher institutionalisierter Kinderbetreuung deuten. Mit Schaffung einer flächendeckenden Kinderkrippen-Infrastruktur wird nicht nur die Frau als Arbeitskraft gewonnen. Auch die Kinder können dann vom Kleinkindalter an gemäß dem Zeitgeist geprägt und erzogen werden. Dies ist für die Betreiber der Gender-Theorie von besonderer Bedeutung, und Volker Zastrow spricht es unverhohlen aus:

Und möglichst schon in der Krippenerziehung soll mit der geistigen Geschlechtsumwandlung begonnen werden.

Das von Pop geforderte „demokratische Minimalprogramm“ ist durch Gender Mainstreaming ordentlich vorangekommen, wie ein Blick auf tagespolitische Debatten beweist. „Kapitalistischer Widerstand“ war dabei nicht zu überwinden – im Gegenteil. Der Historiker Johannes Rogalla von Bieberstein konstatiert, dass die Neofeministen stark vom Neomarxismus geprägt sind und die Geschlechterbeziehungen als Konfliktfeld des Geschlechter-Klassenkampfs erschließen wollen. Brüssel sei hierbei eine Art „neues Zentralkomitee“. Und der oben bereits zitierte Michael Paulwitz stellt in der Zeitung „Junge Freiheit“ fest, dass ein wohlorganisiertes ideologisches Netzwerk unter dem harmlosen Mäntelchen „Gleichstellung“ einen alten linken Traum verwirklichen wolle:
„Die Liquidierung der ,bürgerlichen´ Familie und die Aufhebung des lästigen biologischen Unterschieds von Mann und Frau zur Schaffung des neuen, von allen Bindungen ,befreiten´ und durchsexualisierten Einheitsmenschen“ stehen auf der Tagesordnung.

Und immer, wenn man hinter die Propagandafassade blickt, Aussagen und Schriften eingehender studiert, entdeckt man, dass nicht die Befreiung der Frau das eigentliche, sondern das vorgeschobene Ziel ist. So geht es dem Marxismus zu guter Letzt um den von allen Bindungen befreiten Menschen oder, anders gewendet, um die ideale Arbeitskraft. Das ist es auch, was die Europäische Union letztliche als „Barcelona-Ziel“ formuliert und im Rahmen von Gender Mainstreaming umsetzen will.

Gender Mainstreaming bringt es zu Tage. Im Ideal des völlig bindungslosen Menschen trifft sich die marxistisch geprägte Gesellschaftskritik aller Strömungen mit ihrem vermeintlichen Gegensatz, dem „globalisierten“ Kapitalismus. Eine Interessensgemeinschaft, die nur auf den ersten Blick erstaunlich ist. Stehen doch beide Strömungen auf derselben Grundlage:
Da wie dort wird eine über das materielle hinausgehende Wirklichkeit nicht erkannt. Da wie dort besteht eine Ideologie ohne Metaphysik. Die Allianz ist natürlich – ein klarer Blick kann es erkennen:

Marxismus und Kapitalismus haben ein Fundament, den Materialismus!

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Entnommen mit freundlicher Genehmigung der Autorin aus dem Buch MenschInnen“ von Barbara Rosenkranz
Gender Mainstreaming – Auf dem Weg zum geschlechtslosen Menschen
ca. 280 Seiten, 15 x 23 cm, Hardcover, ISBN-978-3-902475-53-4,
erschienen im Ares Verlag

Die Autorin:
Barbara Rosenkranz,
Jahrgang 1958
, war u. a. Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag 1993-2002,
seit 2006 ist die Autorin Obmann-Stellvertreterin des Freiheitlichen Parlamentsklubs.
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Weitere Hinweise:

GENDER MAINSTREAMING – Der Generalangriff auf die christliche Kultur

Wie man die EU zu einer Diktatur macht

Diktatur des Feminismus

Politik treibt Frauen in Burnout und Depression

Mütter und Kinder: Das Volk denkt anders als die Regierung!

US-Regierung: Elter1+2 anstatt Mutter&Vater

Kinderlosigkeit – die Krise der Eliten

DAGEGEN – ES IST JA DOCH MÖGLICH!
Geht doch! Kinderreich in Österreich (11 Kinder)

Mutter, Vater und 10 Kinder – in Österreich

Familie und Kinder haben Zukunft

Die klammheimliche Übernahme unserer Gesellschaft durch Gender Mainstreaming

Die Realität von Gender Mainstreaming

Gender-Mainstreaming – sind wir geisteskrank?

Verstaatlichung der Kinder





GENDER MAINSTREAMING – Der Generalangriff auf die christliche Kultur

9 08 2011

Gastbeitrag von MMag. DDr. Edith Pekarek
mit freundlicher Genehmigung von ProVita 

Ein Blick auf die Fernsehwerbung zeigt uns, was der Zeitgeist will: Ein halbnackter Mann beim schaumigen Duschen. Ein lachender Vater beim Spielen mit einem Kind. Ein fröhlicher Hausmann beim Kücheputzen, bei der Waschmaschine, beim Staubsaugen, bei der WC-Ente… Und wo sind die Frauen? Ach ja, sie arbeiten. An der Supermarktkassa, an den Gasleitungen der Wiener Stadtwerke, als Lagerarbeiterin, Rauchfangkehrerin oder Mechanikerin, aber auch in Spitzenpositionen wie bei Siemens, in der Nationalbank, im ORF oder in Brüssel. Na, und? Wir haben doch die Gleichstellung von Frau und Mann, besonders im Berufsleben! Das ist richtig. Mann und Frau sind vor dem Gesetz gleich, wenigstens hier in Österreich. Aber hinter dem unverfänglich klingenden Wort Gleichstellung lauert ein dämonisches Programm zur Umkehrung

jeglicher Ordnung in Gesellschaft, Rechtsordnung und Staat. Der Zeitgeist will den Rollentausch von Mann und Frau und schafft die Zweiheit der Geschlechter ab. Gender heißt das Unwort.

1. Gender? Noch nie gehört! Was ist das?

Das Wort Gender bezeichnet im Englischen das grammatikalische Geschlecht, wobei „the“ sowohl für männlich als auch für weiblich definierte Wörter gilt: „the man“, „the woman“. 1995 wurde es auf der WeltFrauenkonferenz der UNO in Peking ohne weitere Diskussion statt „sex“ verwendet, um auch andere existierende Geschlechter anzusprechen, jene Minderheiten mit starken, finanzkräftigen Lobbys, die sich als „GLBT“ (gay, lesbian, bisexual, transgender) verstehen. Eine Wortübersetzung ins Deutsche wurde absichtlich vermieden, um den Begriff unklar und offen zu halten für allfällige Umdeutungen. Also ein Begriff zur Täuschung.

Mann und Frau gibt es nicht!

Die Gender-Ideologie verneint die Existenz des Geschlechterdualismus von Mann und Frau. Die Radikalfeministin Judith Butler (geb. 1956, USA) behauptet, das biologische Geschlecht (engl. sex) sei ein „normatives Phantasma“, ein gesellschaftspolitisches Trugbild, eine Einbildung! Sie folgt damit dem Denkmuster der Feministin Simone de Beauvoir, der Gefährtin des Existenzialisten und Atheisten Jean Paul Sartre, deren viel zitierter Ausspruch „Wir werden nicht als Frau geboren, sondern zur Frau gemacht“

(1949) nichts anderes bedeutet, als dass die Geschlechtlichkeit als Rolle erlernt würde. Interessant! Und wie ist das mit der Mutterschaft?

Man muss es wiederholen, um die Irrationalität dieser Auffassung zu verstehen: es existiert kein biologischer Geschlechtsunterschied! Die äußeren Geschlechtsmerkmale seien so bedeutungslos wie verschiedene Augenfarben oder Zehenlängen! (S. Okin, 1989, USA). Es gäbe kein Geborenwerden als männliches oder weibliches Wesen, sondern nur die Anerziehung eines Rollenverhaltens durch die Gesellschaft.

Das Geschlecht ist anerzogen und austauschbar!

Was aber anerzogen ist, kann verändert werden. Biologie muss nicht als unentrinnbares Schicksal angenommen werden. Man kann „aussteigen“, seine Sexualität selbst bestimmen und sich auf diese Weise selbst verwirklichen! Im Psychologensprech heißt das „sexuelle Kreativität“! Die Zweigeschlechtlichkeit, diese verhasste Zwangsheterosexualität – auch eine Wortschöpfung der Gender-Theoretiker – müsse dekonstruiert werden. Die normale, natürliche, gottgewollte Sexualität gilt nur als eine von vielen gleichwertigen, gleichrangigen und gleich-gültigen (!) Möglichkeiten. Hier hat der berüchtigte Relativismus, wie wir ihn vom Kampf gegen den Wahrheitsanspruch der katholischen Kirche kennen, zugeschlagen. Es gäbe nämlich mindesten sechs Varianten der geschlechtlichen Identität: neben „heterosexuell“ auch bisexuell, homosexuell, transsexuell und so weiter, alles zusammen als queer bezeichnet.

Es kommt noch absurder: Die sexuelle Orientierung sei beliebig austauschbar. Diese Behauptung widerspricht der Erfahrung und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie ist grundlegend falsch. Man denke an das Horrorexperiment des amerikanischen Sexforschers John Money (1921 – 2006), der einen durch eine missglückte Beschneidung verletzten Buben jahrelang mit Hormonen, Operationen und psychologischer Behandlung traktierte, um ihn gewaltsam zum Mädchen umzuwandeln.

Doch in der Pubertät brach die männliche Natur durch. Schließlich setzte das gefolterte Opfer seinem Leben ein Ende. Mister Money wurde übrigens nicht strafrechtlich verfolgt.

Trotzdem beharrt die indoktrinierte Gender-Lobby darauf, dass jeder, dem „danach ist“, sich heute als Mann fühlen und danach handeln könne, morgen wie ein Schauspieler in die Rolle einer Frau schlüpfen oder ein sonstiges geschlechtliches Verhalten mit anderen Objekten praktizieren könne. Es hängt also vom Gefühl ab, von der individuellen Befindlichkeit, von regelloser Willkür, welchem Geschlecht man sich zuordnet. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet sogar die Gesellschaft in den Mitgliedstaaten darauf, die subjektive Wahl anzuerkennen, und droht damit, „…Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts…oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“ (Art. 19 AEUV). Die Folgen für den Rechtsstaat?

Anarchismus und Zwangskollektivismus. Wie sagt doch Aldous Huxley, in „Schöne neue Welt“ (1946): „Je mehr sich politische und wirtschaftliche Freiheit verringern, desto mehr pflegt die sexuelle Freiheit sich kompensatorisch auszuweiten“.

Böse Geschlechterstereotypen!

Die Bindung eines bestimmten Verhaltens an den Mann oder an die Frau ist das Rollenbild. Es ist traditionell und sinnvoll in der Kultur gewachsen und spiegelt die natürliche Unterschiedlichkeit von Eigenschaften,  Begabungen und Arbeitsaufgaben der Geschlechter wider. Im Zeitalter der Gleichstellungspolitik muss es „aufgebrochen“ werden. Das Kommissionspapier der EU „Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001 – 2005)“ fordert ausdrücklich die Veränderung von Geschlechterrollen und Stereotypen“. Was wird da nicht alles an Aktivitäten erfunden: ein „Girl´s day“, ein deutsches Berufsorientierungsprojekt für Mädchen (2001 als „Zukunftstag für Mädchen“ eingeführt, jährlich im April abgehalten). Dabei werden technische Berufe beworben, wie explizit Programmieren von Robotern, Erforschung von Walen oder Entwicklung von Handys. Kochen lernen oder notwendige Kulturtechniken stehen nicht auf dem Programm.

Oder der Schminkkoffer für die Buben im Kindergarten, damit das männliche Geschlecht möglichst früh umgepolt und zum Softie wird. Angeblich gibt es Mütter, die ihre Söhne in Mädchenkleidern in die Schule schicken und sich dann über Mobbing beschweren. Achtung! Diese Methode hat einen Namen: Geschlechtssensible Pädagogik.

Doch trotz intensiver Bearbeitung der Bevölkerung durch Werbung und Medien, die prinzipiell Männer bei Küchenarbeit, Kinderbetreuung und Schönheitspflege zeigen und die Frauen mit Schutzhelm auf der Baustelle arbeiten lassen, dürfte der Aktionsplan in den vergangenen zehn Jahren nicht ganz erfolgreich gewesen sein. Sonst hätte man die drei Floskeln vom Aufbrechen der Klischees, vom Kampf gegen Sexismus und von der Beseitigung des „Gender Pay Gap“ am 8. März 2011, an dem der hundertste Welt-Frauentag der Geschichte zelebriert wurde, nicht stündlich wiederholen müssen.


Die feministische Sprachverwirrung

Wesentlich erfolgreicher war da schon die Erfindung einer geschlechtergerechten Sprache, mit der man die vermeintliche Dominanz der Männer und die überall lauernde Diskriminierung beseitigt! Man gönne sich die Definition des Pressebüros des Landes Salzburg (www.salzburg.gv.at):

„Sprache schafft Bewusstsein! Als kulturell geprägtes Kommunikationsmittel ist Sprache untrennbar mit politischen und sozialen Gegebenheiten verknüpft. Sprache kann diskriminieren und vorherrschende Normen und Werte reproduzieren. Eine geschlechtergerechte Sprache ist Ausdruck einer Gesellschaft, welche auf dem Prinzip der Chancengleichheit basiert!“

Um Chancengleichheit zu erreichen und die Gesellschaft nachhaltig zu verändern, muss Frauenpolitik also zunächst Sprachpolitik sein. Und ein neuer, politisch korrekter Sprachkodex, der mit hoheitlicher Zwangsgewalt durchgesetzt wird, erfordert eine funktionierende Überwachung, neudeutsch ein Monitoring, in Form von Sprachpolizei und Denkkontrolle. Dazu gibt es nun Kommissionen, Anwaltschaften, Kontaktfrauen und Beauftragte.

Unter der seit Jahrzehnten haltbaren Devise „Wir müssen sichtbar werden!“ kreierten Schweizer Feministinnen in den 80er Jahren das Binnen-I mit dem passenden Artikel, Pronomen und Possessivum. Ein Beispiel: „Der/die ChristIn muss seinen/ihren Glauben verteidigen. Dazu ist er/sie verpflichtet.

Das macht den Text gut lesbar und bringt den JournalistInnen höhere Zeilenhonorare. Die deutsche „taz“ folgte brav, und flugs waren die grammatikalischen Ungeheuer im deutschen Sprachraum verbreitet. Erlaubt ist auch das „Splitting“ mit Querstrich: Christ/Inn/en, ebenso wie die Doppelform: Christen und Christinnen. Die Wirtschaftsuniversität Wien verweigert die Annahme von Diplomarbeiten, die nicht gegendert sind.

Offenbar ist die Form wichtig, der Inhalt weniger. Vordrucke von Anmeldeformularen folgen dem Sprachdiktat, die Generalklausel „Formulierung gilt für Frauen und Männer“ entspricht nicht der Vorschrift.

Stellenausschreibungen sind schon seit 1985 grundsätzlich geschlechtsneutral zu publizieren. Wehe, wer nicht spurt, wie zum Beispiel der Salzburger Trachtenhersteller Lanz. Er wurde von der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu einer saftigen Verwaltungsstrafe verdonnert. (krone.at vom 28.12.09). Wie man sieht, wird kontrolliert!

Ein Vorschlag, die Kärntner-Straße in Wien zur Kärntner/Innen-Straße zu erweitern, drang nicht durch. Auch unsere Bundeshymne ist offiziell noch nicht „getöchtert“. Dafür brachte eine Schweizer Aktivistin (schon wieder die Schweizerinnen!) im Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern des Europarats eine Beschlussvorlage ein (Nr. 12267), um den Begriff „Mutter“ zu tilgen, weil er die Gender-Gleichheit behindere und ein sexistisches Stereotyp sei. Er sei durch „Elter“ zu ersetzen. Neuestes von dieser Front findet man im „Sprachleitfaden für diskriminierungsfreie Sprache, Handlungen, Bilddarstellungen“ des Österreichischen

Sozialministeriums unter Hundstorfer. Gesetzlich gedeckt durch den „Ministerratsbeschluss zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch in der gesamten Bundesverwaltung 2001.“ ist auch, dass Lächeln ein Stereotyp weiblicher Attraktivität ist. Es ist also dringend davon abzuraten, jemanden anzulächeln. Es könnte als verführerisch, oder modern ausgedrückt, als „sexuell harassment“, als sexuelle Belästigung, gedeutet und bestraft werden.

Die sexuelle Befreiung ist da!

Die umfassende geschlechtliche Freiheit kann ungezügelt genutzt werden, denn die Pharmakonzerne stellen jede Art von Hilfsmitteln zur Verfügung,  um Ansteckung mit Krankheiten oder unerwünschten Nachwuchs zu verhindern. Die Abtreibungsindustrie blüht. Die sexuelle Befreiung nützt als Wirtschaftsmotor und „schafft Arbeitsplätze“, wie Politiker stolz betonen. Der Materialismus ergreift eben skrupellos jede Chance, alles wird kommerzialisiert. Da ist es selbstverständlich, dass die Genderideologie mit allen Kräften von verschiedenen Lobbys durchgeboxt wird, teils unterschwellig und teils konkret, trickreich und mit interpretationsoffenen Gesetzen. Wer das System hinterfragt und dagegen aufzubegehren wagt, gilt als krank. Man unterstellt eine Phobie, die Homophobie. Ja, noch schlimmer, Homophobie wird mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gleichgesetzt und kriminalisiert. Eine infame Fakten- und Werteumkehr hat eingesetzt: Die natürliche Sexualität ist anormal, Frau ist Mann und vice versa, Fäkalien sind schön (H. Nitsch im ORF/Leporello, 8.11.2010), Unzucht statt Liebe, Mensch statt Gott.

Wir sollen zum „Neuen Menschen“ umerzogen werden!

Gender ist also die Bezeichnung für ein Umerziehungsprogramm zum sozialen, flexiblen Geschlecht. Wer sich nicht zuordnen kann zu Mann oder Frau, verliert seine Identität, er ist verunsichert und haltlos und für sein Gegenüber nicht einschätzbar. Er wird letztlich zum geschlechtslosen, bindungsunfähigen Menschen, einem „neuen Menschen“ gemacht.

Social engineering“ nennt sich das Projekt in der verhüllenden Gendersprache. In Deutschland gibt es einen Verein für „aktive Patriachatskritik“ namens „Dissens“. Sein pädagogisches Ziel ist die Vernichtung der männlichen Identität auf psychologischer Ebene durch Verhöhnung und Entwürdigung. Das Projekt ist hoch dotiert und erhielt Aufträge von der EU-Kommission, der Stadt Berlin und der deutschen Bundesregierung.

Um die Gehirnwäsche wirksam werden zu lassen, muss der Staat die Eltern  ausschalten, sich möglichst früh der Kindererziehung bemächtigen und schon die Kleinsten „sexualisieren“. Wir erinnern uns an die Bestrebungen der österreichischen Regierung, die Zahl der Kinderkrippen aufzustocken, an das verordnete Kindergartenjahr und die „Love-Busse“, die im Rahmen der für Schüler verpflichtenden Sexualerziehung nichts an Aufklärung vermissen lassen. Dazu verteilte das Gesundheitsministerium einschlägige Broschüren mit dem verlockenden Titel „Love, Sex und so…“ (2007), und die Ministerin höchstpersönlich besuchte Gymnasien, um Kondomübungen abzuhalten. Im „Dschungel Wien im Museumsquartier“ gab man im September 2008 ein ausdrücklich als „queer“ bezeichnetes Theaterstück für Kinder „auf der Suche nach der eigenen Identität“. Inhalt: „Nin“ ist ein Kind, das sich (!) noch nicht entschieden hat, ob es „Nina“, „Nino“ oder „Nin“ heißen will. Da klingt Freud durch. Angesprochen waren Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen.

Der Steuerzahler finanziert seine eigene Vernichtung. So entsteht das gewünschte Modell Mensch, das für jeden wirtschaftlichen Zweck (als mobile anspruchslose Arbeitskraft) oder für jedes politische Ziel – als global verfügbarer Demonstrant und Aufständischer -  manipulierbar ist. Wer denkt da nicht an die Maoistische Kulturrevolution, die mit dem Schlachtruf „Zerstört alles Alte! Schafft den Neuen Menschen!“ unermesslichen Schaden anrichtete? Von einigen Politikern in Deutschland und Österreich ist bekannt, dass sie sich selbst als Maoisten outeten…

2. Wo liegen die Wurzeln der Gender – Ideologie?

An die Wurzeln, eigentlich an das Wurzelgeflecht, gelangt man, wenn man die Kerninhalte an Schlüsselwörtern, wie Sexualität, Gleichheit, Revolution, Gesellschaftsveränderung, Freiheit, Befreiung, Vielfalt, Pluralismus oder Rollenbilder und neuer Mensch festmacht. Oder wenn man das Repertoire der verwendeten Verben auflistet: kämpfen, bekämpfen, dekonstruieren, aufbrechen, abschaffen, ausmerzen. Welch immenses Aggressionspotential wird durch diese Diktion sichtbar! Die sonst in politischen Reden ständig präsenten Wörter Dialog, Respekt oder Toleranz sind nur Maske, um ein hässliches Gesicht zu verbergen. Auch das Fehlen des Gottesbegriffs ist ein wichtiger Hinweis. Die Speerspitze der Kampftruppen waren und sind linke Frauen, wie die schon erwähnte „Klassikerin der feministischen Soziologie“, die Französin Simone de Beauvoir (1908 – 1986), die amerikanische Radikalfeministin Judith Butler,  die deutsche „Emma“ Alice Schwarzer und unsere ehemalige sozialistische Frauenministerin Johanna Dohnal (1939 – 2010), die 1975 die straffreie Abtreibung durchgesetzt hatte.

 

Die erste Wurzel: Die Macht der Sexualität: Freud, Reich und die

Frankfurter Schule

Im Fokus des Generalangriffs steht die Sexualität als alles steuernde Triebkraft. „Der Mensch ist nicht Herr seiner selbst“ meint Sigmund Freud. Nach der Theorie der Psychoanalyse bestimmt sie das Sein und das

Handeln des Individuums, die Sozialstruktur, Rechtsordnung und Kultur einer Gemeinschaft und die gesamte Menschheitsentwicklung. Ist der Code der Zweigeschlechtlichkeit geknackt, wie das Atom bei der Kernspaltung, dann explodiert die Bombe mit globaler Zerstörungskraft.

Freud war es auch, der in den „Drei Abhandlungen zur Sexualität“ den Menschen als von Anfang an bisexuell veranlagt sah. Eine Fixierung auf ein Sexualobjekt trete erst im Lauf der individuellen Entwicklung ein.

Homosexualität, Pädophilie und Sodomie bezeichnet er ausdrücklich als Abirrungen, die durch äußere Beeinflussung, wie zum Beispiel durch Sexualeinschüchterung, entstehen würden – Ansichten, die heute auf erbitterten Widerstand stoßen. Homosexuelle behaupten eine genetische Ursache ihrer Orientierung, eine unkorrigierbare Veranlagung, und wehren  sich heftig gegen angebotene therapeutische Maßnahmen.

Ein Schüler Freuds, der Kommunist Wilhelm Reich (1897 – 1957), wird als „Vater der 68er Revolution“ von linken Gruppierungen hochgejubelt. Besonderes Interesse findet er derzeit bei der Antifa, war er doch von den Nazis verfolgt worden. In seinem Buch „Die Sexualität im Kulturkampf“ (1936), das 1966 mit dem neuen Titel Die sexuelle Revolution“ veröffentlicht wurde, greift er die patriarchalische Familie - die er als Zwangsfamilie bezeichnet – frontal an. Seiner Meinung nach würden dort Charaktere herangezogen, die sich der repressiven Ordnung (damals auf den Nationalsozialismus bezogen) unterwerfen würden. Außerdem sei die Familie nicht „als Baustein und Grundlage, sondern als Folge einer bestimmten ökonomischen Struktur der Gesellschaft“ anzusehen.

Passendes Detail am Rand: Auf der Welt-Frauenkonferenz in Peking 1995 schlug eine der Teilnehmerinnen vor, das Wort Familie durch „Freundschaft“ zu ersetzen.

Die Rebellen der Frankfurter Schule, Adorno, Horckheimer und Marcuse, machten sich mit Begeisterung an die praktische Umsetzung von Reichs Devastierungsanleitungen. Die antiautoritäre Erziehung negierte die Verantwortung der Eltern (bei gleichzeitiger finanzieller Verpflichtung), ruinierte das Ansehen von Lehrern und verhöhnte die Sexualmoral der Kirche. Die 68er Generation entledigte sich aller Zwänge und lebte die sexuelle Befreiung voll aus, bevor sie den berüchtigten „Marsch durch die Institutionen“ antrat und dort die Weichen für die Gender-Revolution stellte.

Jedenfalls liegt mit dieser Mischung aus Psychoanalyse und Marxismus, dem Freudomarxismus, die zweite Wurzel der Gender-Ideologie offen da, der Kommunismus.

Noch ein weiteres nicht unwesentliches Detail: Reich gründete in der Zwischenkriegszeit den kommunistischen „Deutschen Reichsverband für  Proletarische Sexualpolitik“, abgekürzt Sexpol. Zweck: die „vollständige Politisierung der Sexualfrage – heute ein erklärtes Ziel von GenderMainstreaming.

Die zweite Wurzel: Der Zwang zu Gleichheit und Gesellschaftsveränderung

Mit dem Zerfall des Sowjetimperiums schien die kommunistische Ideologie in Europa untergegangen zu sein. Die Herrschaft des Arbeiterproletariats war vorbei. Doch der Klassenkampf endet nie, immer entdeckt er neue Objekte, die sich zur Durchsetzung seiner Gleichheitsutopie eignen. Ein Neidkomplex?

In der Vorratskiste der revolutionären Theoretiker versteckt sich ein uralter, ja ewiger Gegensatz, den zu bearbeiten schon Friedrich Engels (1820 – 1897) reizvoll fand, der Unterschied zwischen Mann und Frau. So schrieb Engels 1884:

„Der erste Klassengegensatz, der in der Geschichte auftritt, fällt zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Weib in der Einzelehe und die erste Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche.“

Daraus ergibt sich für alle Linken, dass die Unterdrückung der Frau durch den Mann zu beseitigen sei, am besten durch Umkehrung der Machtverhältnisse in eine Frauenherrschaft. Klingt das nicht sehr aktuell?

Am 19. März 2011 zogen 5000 Frauen in einer Großdemonstration durch Wien und forderten Frauenrechte. Als Veranstalter präsentierten sich das Bundeskanzleramt und das Frauenministerium.

Das Institut der Einzelehe zwischen Mann und Frau kann zum  Auslaufmodell degradiert und durch andere, zeitgemäße (!) Formen ersetzt werden, zum Beispiel durch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, alleinerziehende Frauen mit wechselnden Freunden, Lebensgemeinschaften mit Ablaufdatum, Patchworks oder polygame Formen, wie sie uns Zuwanderer vorleben. Die traditionelle, als autoritär diffamierte Kernfamilie bleibt immer ein zentraler Angriffspunkt im Zerstörungsprogramm. Zwei neue Definitionen lassen aufhorchen: „Familie ist dort, wo Kinder sind“ und „Familie heißt Beziehungen“. Die Auflösungstendenzen sind nicht zu übersehen.

Als sehr lernfähig und fortschrittlich erweist sich in Deutschland auf diesem Sektor die evangelische Kirchenführung. Auf der EKD-Synode im November 2010 wurde ein neues Pfarrdienstgesetz beschlossen, das die Öffnung des Pfarrberufs für Homosexuelle mit ihren Partnern zum „familiären Zusammenleben“ vorsieht. Frei und fröhlich sollte man ans Werk gehen, denn die Liebe sei das Wichtigste, meinte einer der Initiatoren.

Das Wort Familie wurde in dem „Homosexuellenerlass“ bewusst vermieden. So weit kommt es also, wenn Kirchenvertreter die eigene Glaubensgrundlage, die Bibel, in Frage stellen und sich wie die Katholiken im „aggiornamento“ an weltliche Ideologien anpassen.

Die EU beseitigt Ungleichheiten!

Die EU reaktivierte ohne größeres Aufsehen die Engel´schen Überlegungen und goss sie in eine moderne Version. So heißt es im EG-Vertrag von Amsterdam (1999) bei den Grundsätzen (Art. 2): „Aufgabe der Gemeinschaft ist es, …die Gleichstellung von Männern und Frauen…zu fördern.“ Und weiters (Art. 3 Abs. 2): „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“

Art. 13 EGV, der Antidiskriminierungs-Artikel, ergänzt, der Rat könne  „Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts… oder der sexuellen Ausrichtung… bekämpfen“. Auch die Grundrechtecharta der EU (2000) verlangt: „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen“.

Da wäre doch zu diskutieren, ob der im Art. 2 Staatsgrundgesetz und in Art. 7 Abs. 1 B-VG verankerte Gleichheitsgrundsatz „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich“ nicht doch ausgereicht hätte? Aber nein, wir waren 1998 sogar einer der ersten Staaten Europas, der den Gleichstellungsgrundsatz verfassungsrechtlich in Art. 7 Abs. 2 B-VG verankerte: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau…“. Blickten unsere Politiker wirklich nicht hinter die Kulissen oder handelten sie bewusst? Es hätte doch der überdeutliche Bezug auf ideologisch belastete Wörter wie Gleichstellung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit auffallen können!

Es muss gesagt werden: Er ist wieder hier, der tot geglaubte Marxismus, diesmal samtpfötig über europäisches Primärrecht eingeschleust, ohne revolutionäres Chaos, aber mit ungeheurer Destabilisierungswirkung auf die Gesellschaft. Wir merken erst jetzt, dass wir in eine kommunistische Ideologie eingefangen wurden, die sich Gender-Perspektive nennt! Sie muss als mainstream, also als Leitprinzip oder Querschnittsmaterie, in allen Sparten der Politik durchgesetzt werden, und zwar top – down, von oben nach unten, wie im Kadersystem. Es regiert der politische Wille der Führungselite. Eine Einbindung der Bürger könnte das Projekt in Frage stellen oder gar stoppen. Also eine unverkennbar dirigistische Maßnahme.

Die deutsche Bundesregierung zum Beispiel schwindelte 1999 die Einführung des Gender-Mainstreaming-Prinzips durch einen einfachen Kabinettsbeschluss am Bundestag vorbei. Wenn man weiß, dass die EU ein erhebliches strukturelles Demokratiedefizit hat, wird man sich nicht  wundern, dass demokratische Spielregeln nicht angewendet werden.

Die Befreiung der Frauen als Klassenkampfziel

Wie wir wissen, kämpft der Marxismus heroisch gegen jede Form von Herrschaft, selbstverständlich nicht gegen seine eigene. Er befreite die Arbeiterklasse von der Unterdrückung durch das Kapital, doch die klassenlose Gesellschaft funktionierte nicht ganz nach Masterplan. Also ein anderer Versuch, diesmal mit den Frauen. Es gibt Thesen, die meinen, der Reale Sozialismus sei deshalb gescheitert, weil er die Frauenfrage nicht gelöst hätte. Also wird der Klassenkampf auf die Ebene der Sexualität verlagert und mit dem Ziel der Abschaffung der Klasse des Geschlechts neu konzipiert. Die Logik der Gedankengänge ist einfach: Mann und Frau sind unterschiedlich, Unterschiedlichkeit ist Ungerechtigkeit, Ungerechtigkeit ist zu beseitigen. Ungerecht behandelt, ja unterdrückt, werden die Frauen immer schon vom Mann und in der Familie. Aus der oben zitierten Textstelle aus Friedrich Engels´ Schriften: „Der erste Klassenkampf ereignet sich in der Familie“ ist als Kampfstrategie der Aufbau von Feindbildern abzuleiten: der Mann und seine Privilegien, die Familie und die Hausfrauenrolle, Kind und Verantwortung.

Wir sind bei der feministischen Revolution. Schon die sozialistischen Frauenrechtlerinnen an der Wende vom 19. zum 20 Jh. gingen für die Befreiung vom Patriarchat (und für das Frauenwahlrecht) auf die Straße.

Die Feministinnen der Nachkriegszeit nahmen den ganzen Katalog marxistischer Forderungen als Credo und modernisierten ihn. Aus: „Wiedereinführung des ganzen weiblichen Geschlechts in die öffentliche Industrie“ wurde „Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen“. Aus „Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kinderzeugung“ wurden promiskuitive und lesbische Lebensweisen, der Hass auf die Männer, die Verweigerung der Fortpflanzung, die Tötung ungeborener Kinder und die Vernachlässigung der zufällig Geborenen. Endlich hatten die diskriminierten, ausgebeuteten, versklavten Frauen eine Anlaufstation für ihre angeblichen Probleme gefunden und ziehen nun begeistert mit. Sie stürmen die freien oder extra für sie geschaffenen, volkswirtschaftlich oft unnützen Arbeitsplätze und tauschen Karriere gegen Familie. Sie glauben, an die Schalthebel der Macht zu kommen, notfalls als Quotenfrauen. In Wirklichkeit dienen sie der Ideologie als Werkzeug. Die Männer lehnen sich zufrieden zurück und lassen die Frauen arbeiten. Oder sie resignieren und gehen nach dem AMS zum Psychiater oder in die nächste Schwulenbar. Der Teufel reibt sich schadenfroh die Hände…

Hier liegt die Schnittstelle mehrerer Wurzeln des Systems. Hier und jetzt treffen sich Marxismus, Feminismus, Homosexuellenbewegung in einer äußerst wirksamen Symbiose auf dem Fundament des Atheismus. Und hier beginnt die politische Umsetzung der Gender-Theorie in die Praxis von UNO, EU und deren Mitgliedstaaten, allerdings im positiv besetzten Tarnanzug wie „Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Gleichbehandlungsgesetz“, „Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern im Recht der EU“ und so weiter. Gender-Gleichheit ist ein vorgegebenes marxistisches Ziel.

 

Wer sind die Theoretiker?

Interessant sind Blicke in die Werkstätten renommierter Feministinnen und Gleichgeschlechtstheoretikern. Eine kleine Auslese: Judith Butler (geb. 1956, USA), die Gender-Chefideologin, ist Führungsmitglied von IGLHR (International Gay and Lesbian Human Rights Commission), einer bei der UNO als NGO akkreditierten Homosexuellenorganisation. Ihr Lieblingswunsch ist die „Dekonstruktion von Frauen und Männern“, denn „Die Naturalisierung der Heterosexualität wie auch der männlichen sexuellen Aktivität sind diskursive Konstruktionen“. Verstanden? Die Idee stammt allerdings nicht von ihr selbst, sondern von Michel Foucauld, einem an Aids verstorbenen französischen Philosophen, der herausgefunden haben wollte, dass Sexualität nichts Natürliches sei, sondern im 19. Jh. konstruiert worden wäre (!). Bei ihm hat übrigens auch die deutsche Feministin Alice Schwarzer studiert und vieles gelernt.

Butler zeigt in ihren Schriften, die in allen globalen Organisationen hoch geschätzt sind, eine konfuse Weltsicht, weit von der Realität entfernt. Trotzdem – oder vielleicht gerade deswegen – gilt ihr Hauptwerk „Das Unbehagen der Geschlechter (1990) als „wissenschaftliche“ Basis der Gender-Ideologie, jedenfalls was die exaltierte, absichtlich unverständliche Sprache betrifft. Hier ein griffiges Textbeispiel:

Gender als Macht argumentiert, dass Frauen und Männer gemacht, nicht geboren sind. Sie werden genau durch diese Labels geschaffen – es sind Labels, die einige Türen öffnen, andere schließen. Das Labeling erzeugt ein Scheinwesen und setzt die Ungleichheit weiter fort, weil jenes menschliche Wesen, das die eine Bezeichnung hat, mehr Rechte und Privilegien hat als das andere, das eine andere Bezeichnung hat.“

Da hat die Radikalfeministin Shulamith Firestone (geb. 1945, Kanadierin, wegen einer Geisteskrankheit politisch inaktiv), die „Ikone der 68er Bewegung“, ganz andere, sehr konkrete Vorstellungen. Ihr Buch mit dem Titel „Frauenbefreiung und sexuelle Revolution“ (1970) gilt als das wichtigste Manifest der Frauenbewegung in den USA. In geistiger Verbundenheit mit Marx, Engels, Freud und Beauvoir trifft ihr ganzer Hass die Familie. Sie spricht von der „Tyrannei der biologischen Familie“ und fordert „Nieder mit der Kindheit!“ Weil Schwangerschaft in ihren Augen „die zeitweilige Deformation des menschlichen Körpers für die Arterhaltung“ ist, muss die Frau vom Rollenklischee der Mutterschaft befreit werden. Sie weiß auch, wie: durch künstliche Fortpflanzung. Auf natürlich geborene Kinder hätte die Mutter nämlich einen Besitzanspruch, den es zu zerstören gelte, „damit…Kinder um ihrer selbst geliebt werden“. Sie sollten dann in Wohngemeinschaften mit bis zu zehn Erwachsenen aufgezogen werden. Kennen wir das nicht vom Mühl- Kommunenexperiment im Burgenland?

Wie sie selbst zugibt, war sie stark beunruhigt von der Bevölkerungsexplosion, die in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ständig als Gefahr thematisiert wurde. Daher sind ihr Lebensstile ohne Fortpflanzungszwang am liebsten. Heute schaffen Gentechniker, Humanmediziner und Molekularbiologen den „neuen Menschen“, indem sie Embryonen mit der Methode der Präimplantatsdiagnostik, PID, vor einer Invitro-Fertilisation selektieren, um nur den besten eine Lebenschance zu ermöglichen. Die anderen werden weggeworfen!

Der Mensch als Ware.

3. Der Gender-Siegeszug durch die Institutionen – düstere Aussichten für Männer

 

Dem Zangengriff der Sanktionen wollte sich die Regierung Schüssel durch besondere Vasallentreue gegenüber der EU entwinden. Nachdem Österreich das Gender-Mainstreaming-Prinzip als einer der ersten Mitgliedstaaten bereits 1998 in der Bundesverfassung verankert hatte – als Absatz 2 im Gleichheitssatz des Art. 7 B-VG) – verabschiedete der Ministerrat in rascher Reihenfolge drei Beschlüsse mit weit reichenden Konsequenzen: Am 11. Juli 2000 formierte sich eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG), 2002 war das Arbeitsprogramm fertig, und 2004 konnten die Vorschriften zur Implementierung des Genderprinzips bekannt gegeben werden.

Die Gesetzeslage ist komplex, die Bezeichnungen sind verwirrend. Neben dem Bundes-Gleichstellungsgesetz (30. 11. 2001, Novelle 2009), das die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes regelt und auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie abstellt (Besoldungsgleichheit gab es schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit), gibt es Gleichbehandlungsgesetze für Bund, Länder und Gemeinden. Ihr Ansatz ist Angleichung und Schutz benachteiligter Gruppen, auch der Frauen und der Genderpersonen, im Zuge der Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinie 2004/113 EG.

Dabei wirbelte die letzte Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im November 2010 viel Staub auf, weil sie tief in die Privatautonomie von Unternehmern und letztlich in die Meinungsfreiheit eingreift, gar nicht zu reden von überbordender Bürokratie und anfallenden Kosten. Dieses Gesetz ermöglicht es erstmals, dass eigene Gefühl, nicht einen Tatbestand, als Argumentation geltend zu machen. Der Beschuldigte ist dann gezwungen, in Umkehr der Beweislast seine Unschuld zu belegen.

Die flächendeckende Einführung der Genderperspektive brachte überall, in allen Sektoren der Verwaltung, eine wundersame FrauenArbeitsplatzvermehrung mit sich.

So gibt es Gleichstellungsbeauftragte im Familienministerium, eine Gleichbehandlungsanwaltschaft, eine Gleichbehandlungskommission, Kontaktfrauen usw. Daran schließen sich noch besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen, wie Frauenförderungspläne, Aufnahmebevorzugung bei gleicher Qualifikation, Frauenquoten, Vorteile beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Weiterbildung. Nach § 37 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes, dem Frauenförderungsgebot, gelten sie als positive Diskriminierung, gegen die es keinen Klagsweg gibt. Wie soll ein junger Mann eine Familie gründen, wenn er keinen Job bekommt? Familienzerstörung kann auch Familienverhinderung sein!

Für die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit braucht man Protokolle, Broschüren, Leitfäden und Evaluierungsberichte, im Internet und in Papierform. Irgendwann einmal war von Verwaltungsreform und  Sparplänen die Rede gewesen. Hier stehen offenbar trotz Krise unerschöpfliche Mittel zur Verfügung.

Nicht einmal das Budget kann sich dem Geschlecht entziehen. Seit 1. Jänner 2009 ist die Genderideologie im Haushaltswesen des Staates in der Verfassung verankert (Art. 13 Abs. 3 B-VG). Das bedeutet, dass jeder Budgetposten, ausgaben- wie einnahmeseitig, danach untersucht werden muss, ob er der Gleichstellung dient, also den Frauen zugute kommt. „Es ist ein wirkungsvolles Analyse- und Steuerungsinstrument, das Geschlechtergerechtigkeit auch durch eine veränderte Haushaltsführung bzw. –politik herstellt“ liest man im Erläuterungstext des Bundeskanzleramtes 2007.

In Wien wird Gender Budgeting bereits seit 2005 konkret angewendet. Als Pilotbezirk stellte sich damals der 12. Bezirk Meidling zur Verfügung. Für die Bewohner änderte sich nichts. Nur über einige linke Frauenkommunen wurde das Förderungsfüllhorn ausgeschüttet. Der Bund verwirklichte diesen finanzpolitischen Aspekt erstmals beim Budget 2010.

Böse Zungen behaupten, es wäre deshalb nicht termingerecht vorgelegen. Die Berechnungsmodelle mussten erst entwickelt werden und sind unterschiedlich. Jedenfalls wird mit großem Verwaltungsaufwand umverteilt.

Selbstverständlich ist auch die Legistik nicht ausgenommen. Gesetze und Verordnungen müssen bereits in ihrer Entstehungsphase einer systematischen Gleichstellungsprüfung unterzogen werden, denn eine Regelung kann verschiedene Auswirkungen auf Männer und Frauen haben, wie Medikamente. Wir verabschieden uns von der geschlechtsneutralen Gesetzgebung.

Seit November 2010 ist Gender Mainstreaming als Leitprinzip im Bereich der Universität Wien präsent. Auch hier ist Frauenförderung Thema Nummer eins. Schwerpunkte sind Berufungen, Karriereschübe, Gender  Monitoring und Initiativen im öffentlichen Raum. Da gibt es für Männer nur mehr wenige Chancen. Die Vorarbeit leistete unter anderem das Frauenreferat der ÖH an der Johannes Kepler Universität, das auch die geschlechtersensible Sprache bei Vorlesungen und Seminararbeiten fordert. Als Spitzenprodukt studentischer Initiativen auf dem Sektor der Geschlechtsumwandlung mit Marx und Butler kann das Magazin „unique“ der Hochschülerschaft empfohlen werden. Es wird jedem Inskribierten unter Missachtung des Datenschutzes per Post an die Wohnadresse zugeschickt. Schließlich finanziert er es ja mit seinem Beitrag. Sehr lesenswert! Gender Studies als Wahlfächer gibt es schon seit einigen Jahren, zum Beispiel am Juridicum in Wien. Ein Interfakultäres Masterstudium „Gender, Culture and Social Change“ ist ein Novum, das die Universität Innsbruck anbietet. Ziel ist explizit eine Ausbildung zur Gesellschaftsveränderung.

 

4. Die verordnete Gesellschaftsveränderung – eine Zusammenfassung

Dass mit dem Genderprojekt eine Gesellschaftsveränderung durchgesetzt werden soll, ist evident. Die Politiker müssen es wissen. Die Bevölkerung aber kennt den Begriff „gender“ kaum. Dagegen werden Wörter wie Gleichstellung, Gleichbehandlung, Chancengleichheit oder Geschlechtergerechtigkeit von den Frauen als durchaus positiv besetzt empfunden, denn die Maßnahmen konzentrieren sich vorerst auf den Arbeitsmarkt: eigenes Einkommen und daher eine finanzielle Unabhängigkeit vom Mann, Zugang zu allen Berufen, Quoten und Karrieremöglichkeiten, insgesamt eine Aufwertung weiblicher Existenz.

Doch Gender Mainstreaming will nicht die wirtschaftliche Lage der Frauen ändern, sondern den Menschen selbst, und zwar in seinem Kern, in seiner geschlechtlichen Identität. Die Strategie ist durchaus perfide. Sie verweist die Realität der Zweigeschlechtlichkeit in den Bereich der Irrealität und behauptet mehrere Geschlechter und deren Austauschbarkeit. Ein Symptom von Wohlstandsirrsinn? Kein vernünftiger Mensch wird dieser Auffassung folgen. Sie widerspricht den eigenen Erfahrungen und den Erkenntnissen der Biologie. Die Ausschaltung der Vernunft ist jedoch Teil der Strategie zum Zweck der Wahrheitsumkehrung, der Dominanz der Lüge. Jeder Unsinn, der ununterbrochen verbreitet wird, findet schließlich Glauben. Und so legitimiert Gender Mainstreaming die Aktivitäten von Homosexuellengruppierungen und Minderheiten, die andere sexuelle Orientierungsvarianten behaupten. Die Politik erzwingt gesetzlich Akzeptanz und fährt den Kurs in Richtung Diktatur.

Hinter der Kulisse der Gleichstellung formiert sich der Generalangriff auf die Schöpfungsordnung. Der Mensch rebelliert gegen die ihm von Gott zugedachte Individualität als Mann oder Frau und will sich nach eigenen Wünschen, als sein eigener Gott, selbst „erschaffen“. Er glaubt, damit einem Zwang zu entkommen und vernichtet sich selbst und seine Kultur. Was versprach die Schlange den ersten Menschen? „Wenn ihr von diesem Baum esst, werdet ihr wie Gott!“

Dann folgte die Vertreibung…





FL – Im Würgegriff der Homo-Lobby?

13 06 2011

 

Vom 17. bis 19. Juni 2011 waren 18.000 Wahlberechtigte des Fürstentums aufgerufen über die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes abzustimmen.

 

Die Regierung und das Parlament, der Landtag, stehen geschlossen hinter dem neuen Partnerschaftsgesetz.

Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 Prozent. Davon sagten:

31,2 Prozent NEIN zum Partnerschaftsgesetz (= 4199 Stimmberechtigte)

68,8 Prozent JA zum Partnerschaftsgesetz (= 9239 Stimmberechtigte)

Das bedeutet, dass gegenwärtig 1/3 der Wählerschaft durch keine politische Gruppierung vertreten ist. Welcher Fraktion wird demnach jeder dritte Wähler bei der nächsten parteipolitischen Wahl seine Stimme geben?

In den Interviews mit Politikern und Gesetzesbefürwortern sind gegenwärtig ausschließlich die Worte „Gerechtigkeit und Toleranz“ zu hören. Wer von den „JA-Sagern“ hat sich  wirklich mit dem Thema Homosexualität beschäftigt? 

Wir sollten alles versuchen, um in unserer Gesellschaft den Freiraum zu erhalten, damit Männer und Frauen, die unter ihrer Homosexualität leiden und sich Wege der Abnahme ihrer homosexuellen Empfindungen und eine Entwicklung ihres heterosexuellen Potentials wünschen, solche Wege noch finden und gehen können. Und was unsere Gesetze betrifft: Wir sollten nicht gleich nennen, was nicht gleich ist.

Wie kann man ein Partnerschaftsgesetz befürworten, wenn erwiesen ist, dass …

-> … nur ein Bruchteil aller Homosexuellen dies in Anspruch nehmen wird?

siehe Länder wie D, NL, S, DK, A, wo dieses Gesetz schon länger gilt

-> … nur 1 – 2 % aller Menschen sich selbst als homosexuell bezeichnen?

siehe neueste Studien aus USA, aber auch aus England und Australien…..

Studie England März 2010 Office for national statistics, USA März 11 – National Health Statistics Reports

Die Schwulen-Vertreter operieren immer noch mit Zahlen von 10%, was erwiesenermaßen falsch ist!

-> … homosexuelle Partnerschaften im Durchschnitt höchstens 1,5 Jahre dauern?

Eine Studie aus Amsterdam (2003) belegt, dass bei den befragten Männern die homosexuellen Partnerschaften im Durchschnitt nur 1,5 Jahre hielten. In dieser Zeit hatte jeder Partner neben seiner festen Partnerschaft durchschnittlich noch 8 weitere Sexualpartner pro Jahr. -> d.h. die Partner sind sich sozial treu, aber nicht sexuell!

-> … Partnerwechsel bei homosexuellen Partnerschaften an der Tagesordnung sind?

Gleichgeschlechtlich empfindende Menschen unterscheiden bewusst zwischen sozialer und sexueller Treue!

Einer der politischen Protagonisten in Deutschland für die Einführung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“, Volker Beck, schrieb zu der Erwartung, dass durch eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ die Promiskuität der männlichen Homosexualität verringert werden könne: „Wenn man hofft, die Schwulen zu treuen Ehepartnern zu machen, muss und wird die schwule Beziehungsrealität den Gesetzgeber enttäuschen. (…) Offensichtlich ist für viele Paare ihre Sexualität mit Dritten auszuleben, ein wichtiger Faktor in der Aufrechterhaltung der Partnerschaft. (…) Eine positive rechtliche Regelung homosexueller Lebensgemeinschaften käme diesem Wusch nach einer gesellschaftlichen Einbindung auf der politischen Ebene entgegen, ohne dass dem Gesetzgeber dafür eine Verhaltensänderung im Sinne abnehmender Promiskuität angeboten werden könnte.“

Siehe auch: http://www.stern.de/politik/deutschland/interview-mit-volker-beck-der-gruene-und-die-schoepfung-1676296.html 

-> … dieses Gesetz eine Privilegierung gegenüber der Ehe bedeuten würde, die nicht gerechtfertigt ist?

-> … Homosexuelle in unserer Gesellschaft in rechtlicher Hinsicht in keiner Weise diskriminiert sind? Sie können alle Angelegenheiten privatrechtlich organisieren, wie zum Beispiel heterosexuelle Paare außerhalb der Ehe…)!

-> … immer noch 2/3 aller HIV-Infektionen durch Homosexuelle erfolgen?

Das Robert-Koch-Institut Berlin führt nach wie vor als höchste Risikogruppe für die unheilbare Erkrankung AIDS in der Bundesrepublik Deutschland Männer an, die Sex mit Männern haben. Die gemeldeten AIDS-Fälle in der Bundesrepublik im Zeitraum 01.07.1999 bis 30.06.2000 verteilen sich wie folgt: 64,5% der Neuerkrankungen betreffen homosexuell oder bisexuell sich verhaltende Männer, aber nur 1,8% der Neuerkrankungen betreffen Männer, die sich ausschließlich heterosexuell verhalten.

Siehe: http://www.dijg.de/homosexualitaet/wissenschaftliche-studien/sozialwissenschaftlich-psychologisch-medizinisch/#c795

-> … Homosexualität nicht angeboren und daher veränderbar ist? Die Homolobby verhindert mit Druck und Propaganda, dass Veränderungswilligen aus ihren Kreisen durch Therapien geholfen werden kann!

Weitere wissenschaftliche Studien über Homosexualität:

http://www.dijg.de/




DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL öffnet die Türe zur Christenverfolgung

2 06 2011

Gastbeitrag von Dr. Alfons Adam

DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL
Seit 1. Mai 2004 ist in Österreich das „Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)“ großteils in Kraft. (Im folgenden zitierte und mit § versehene Texte stammen aus diesem Gesetz.) Bis 1. Jänner 2009 galt jedoch,
daß die Vollstreckung eines ausländischen Haftbefehls gegen einen österreichischen Staatsbürger abzulehnen war, „wenn die Tat, derentwegen der Europäische Haftbefehl erlassen worden ist, nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.“ (§ 77 Abs. 2). Oder mit anderen Worten: Seit dem genannten Datum kann ein Österreicher wegen einer Tat an irgendeinen EU-Staat ausgeliefert werden, die nach unserem Recht gar nicht strafbar ist. (Abgesichert ist diese Anordnung rechtlich dadurch, daß § 77 Abs. 2 in den Verfassungsrang gehoben wurde.)
Befassen müssen wir uns mit diesem Haftbefehl, weil die konkrete Gefahr besteht, daß österreichische Staatsbürger – etwa wegen ihrer christlichen Glaubensüberzeugung oder weil sie den Mächtigen unliebsam aufgefallen sind – ins Ausland deportiert werden und dort für lange Zeit hinter Schloss und Riegel verschwinden könnten.

DIE UNBEDENKLICHE SEITE DIESES GESETZES
Der österreichische Gesetzgeber hat sich sichtlich bemüht, die Auslieferung bzw. Übergabe eigener Staatsbürger nach
Möglichkeit zu vermeiden. Bei einem österreichischen Tatort ist die Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls immer
unzulässig, unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Betroffenen. Dies gilt auch, wenn die Taten nach österreichischem Recht nicht gerichtlich strafbar sind (§ 6). Für strafbare Handlungen im Inland gelten die österreichischen Strafgesetze uneingeschränkt. Dies gilt auch für Straftaten, die
auf einem österreichischen Schiff oder in einem österreichischen Flugzeug begangen worden sind. In § 64 des (österreichischen) Strafgesetzbuches sind eine Reihe von strafbaren Handlungen angeführt, die auch dann nach österreichischem Recht strafbar sind, wenn sie im Ausland begangen werden, und dies unabhängig von den Gesetzen des Tatortes. Die Auslieferung eines österreichischen Staatsbürgers
ist weiters dann unzulässig, wenn im Inland bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde, auch wenn dieses Strafverfahren so endet, daß die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückgelegt hat oder das Verfahren eingestellt worden ist (§ 7). Diese Bestimmung wird sogar so weit interpretiert, daß ein ausländischer Haftbefehl als Strafanzeige gesehen wird, die von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt werden kann, gleichgültig um welche Art von Straftat es sich handelt. Weiters gibt es noch die Bestimmung, daß die Übergabe österreichischer
Staatsbürger wegen Taten, die dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterliegen, unzulässig ist (§ 5).
Ziel dieser Bestimmung ist offensichtlich, die Übergabe eigener Staatsbürger wegen in Österreich nicht strafbarer Handlungen
zu vermeiden. Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen eigene Staatsbürger
wegen nach österreichischem Recht nicht strafbarer Handlungen wird also in den meisten Fällen möglich sein, wenn die inländischen Behörden das wollen.
Schließlich gibt es noch die Bestimmung, daß die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls stets nur unter der Bedingung zulässig ist, daß der Betroffene zum Vollzug der vom Gericht des ausländischen Staates verhängten Freiheitsstrafe oder der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme nach Österreich rücküberstellt wird (§ 5 Abs. 5).

DIE BEÄNGSTIGENDEN SEITEN DIESES GESETZES
Bedeutet das also, daß die Einleitung dieses Artikels grundlose Polemik ist? Oder anders gesagt, kann jeder österreichische Staatsbürger (etwa ein Dissident, was Gender-Mainstreaming betrifft, oder ein den Mächtigen durch Fundamentalopposition gefährlich Werdender) in Wirklichkeit doch ruhig schlafen?
Leider nein. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl sind so widersprüchlich, daß die zukünftige Praxis
große Sorgen bereiten muß. Und das aus folgenden Gründen:

a. Es gehörte immer zu den Grundsätzen der Strafrechtspflege, daß eine Auslieferung nur erfolgt, wenn die Tat in beiden betroffenen Staaten strafbar ist, und das gilt grundsätzlich noch immer. Man spricht von beiderseitiger Strafbarkeit. Alle Alarmglocken läuten müssen aber deshalb, weil es zu dem hier behandelten Gesetz als sogenannten Anhang I eine Liste von 32 Straftaten gibt, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird.
Diese Straftaten werden nicht näher definiert, also sozusagen nur mit ihrer Überschrift angeführt. Und hier gilt die Bestimmung, daß bei Einordnung einer Handlung in eine Kategorie von Straftaten nach Anhang I durch die ausländische Justizbehörde (also durch den ausländischen
Staat) die wörtliche Übereinstimmung mit Begriffen des Vollstreckungsstaats (also wenn eine österreichische Behörde auf Grund eines Europäischen Haftbefehls tätig werden soll) nicht erforderlich ist. Was das bedeutet, muß noch näher behandelt werden.

b. Einen klaren Widerspruch bringt § 39, wonach eine über einen österreichischen Staatsbürger im Ausland verhängte Freiheitsstrafe auch dann im Inland zu vollstrecken ist, wenn die dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liegende Tat nach österreichischem Recht nicht mit
gerichtlicher Strafe bedroht ist.

c. Im besagten Gesetz ist auch von ausländischen „Sicherstellungsentscheidungen“ die Rede, die zur Beschlagnahme von Beweismitteln und
Vermögensgegenständen führen können. (Letzteres kann man auch als Vermögensverfall bezeichnen.) Auch hier ist vorgesehen, daß die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die auswärtige Behörde die zu Grunde liegende Straftat einer der im Anhang I angeführten
Kategorie von Straftaten zuordnet (§ 45 Abs. 3).

d. Und schließlich gibt es – und darauf sei noch einmal hingewiesen – die in der Einleitung erwähnte Verfassungsbestimmung, nach deren Inhalt ab 1.1.2009 ein Österreicher wegen einer Tat an irgendeinen EU-Staat ausgeliefert werden kann, die nach unserem Recht gar nicht strafbar ist.

Das hier behandelte Gesetz enthält also unauflösbare Widersprüche, und gerade dieser Umstand macht es so gefährlich, weil damit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

DER TATORT
Ein Schlüssel zum Verständnis dieses Gesetzes (im negativen Sinn) könnte die Definition des Tatortes sein. Was unter Tatort zu verstehen ist, ist in § 67 Strafgesetzbuch geregelt. Dazu gibt es zwei maßgebliche Theorien. Die sogenannte Handlungstheorie sieht den Tatort dort, wo der Täter gehandelt hat, die Einheits- oder Kombinationstheorie betrachtet als Tatort auch, wo der Erfolg eingetreten ist. Wenn – wie zu befürchten ist – das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl für die Machthaber ein Instrument sein soll, Gesinnungen zu verfolgen, dann greifen unter Anwendung der Einheitstheorie die Bestimmungen über den österreichischen Tatort und die österreichische Gerichtsbarkeit nicht. Unser Interesse muß sich dann auf jene Verfassungsbestimmung richten, die von der Auslieferung eines Österreichers wegen einer bei uns gar nicht strafbaren Tat handelt, und auf den Inhalt des Anhanges I. Denn wenn es auch die Bestimmung gibt, daß die Vollstreckung des Haftbefehls durch Übergabe zur Strafverfolgung (an das Ausland) stets nur unter der Bedingung zulässig ist, daß der Betroffene zum Vollzug der vom ausländischen Gericht verhängten Freiheitsstrafe oder der Untersuchungshaft nach Österreich rückgestellt wird, ist nirgends bestimmt, wie lange die Haft im
Ausland dauern kann; oder mit anderen Worten, wie lange ein Österreicher im Gefängnis eines Landes, dessen Sprache er vielleicht nicht spricht, wo der Kontakt zu seinen Familienangehörigen praktisch nicht möglich ist, verschwinden kann. Unter den hier aufgezeigten Aspekten
(Einheitstheorie für den Tatort, Straftat nach Anhang I) ist es nämlich sogar denkbar, daß ein Österreicher an einen ausländischen Staat ausgeliefert wird für eine Tat, die er in Österreich begangen hat und die hier bei uns gar nicht strafbar ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Umstände eine solche Befürchtung rechtfertigen.

DAS ENDE DER RECHTSSICHERHEIT

Folgende erprobte, grundlegende und verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzipien der Strafrechtspflege werden außer Kraft gesetzt:

1. Nullum crimen sine lege.
Wörtlich übersetzt „Kein Verbrechen ohne Gesetz“ (auch „Nulla poena sine lege – Keine Strafe ohne Gesetz“) bedeutet dies nach bisher unstrittiger Auffassung, daß nur eine Tat strafbar sein kann, die einem im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Delikttypus in allen seinen Merkmalen entspricht. Zur Erläuterung für Nichtjuristen: Bei der Anwendung von Gesetzen im konkreten Einzelfall spielen die Begriffe Tatbestand und Sachverhalt eine wesentliche Rolle. So lautet der Grundtatbestand der Körperverletzung (§ 83 Strafgesetzbuch):
„Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“.
Dieser Tatbestand der Körperverletzung ist etwa dann erfüllt, wenn jemand einem anderen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm dadurch ein „blaues Auge“ zufügt. Letzteres, also die Beschreibung dessen, was tatsächlich in der Wirklichkeit geschehen ist, nennen die Juristen Sachverhalt. Als weiteres Beispiel sei der Betrug genannt. Der Tatbestand wird im Gesetz (§ 146 Strafgesetzbuch) so beschrieben:
„Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“.
Wenn man hier zum Beispiel an die immer wieder vorkommenden Geschichten über „Neffen“ oder „Nichten“ denkt, die sich alten Leuten gegenüber als solche ausgeben, ohne es tatsächlich zu sein, und dann mit einer erfundenen Geschichte Geld herauslocken, dann ist das ein Sachverhalt, der in allen Punkten dem zitierten Tatbestand entspricht. Es muß also die Absicht bestehen, Geld herauszulocken. Es muß eine Täuschung über Tatsachen vorliegen (Verwandteneigenschaft und finanzielle Notlage) und eine Handlungsweise des Getäuschten, also die Herausgabe von Geld. Wenn eines dieser „Tatbildmerkmale“ fehlt, dann ist es kein Betrug, sondern ev. eine andere strafbare Handlung. Das festzuhalten, ist im gegebenen Zusammenhang sehr wichtig. Zu dem Gesetz, mit dem der Europäische Haftbefehl eingeführt wurde, gibt es
nämlich den erwähnten Anhang I, in dem 32 strafbare Handlungen angeführt werden, bei denen nicht zu prüfen ist, ob sie sowohl in dem betreffenden ausländischen Staat als auch in Österreich strafbar sind, was grundsätzlich die Vorraussetzung für Erlassung und Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls wäre. Und diese 32 Straftaten werden nur mit ihrer gängigen Bezeichnung angeführt, ohne genaue Definition (also ohne Tatbestand). Es heißt hingegen ausdrücklich im Gesetz, daß bei diesen im Anhang I angeführten Straftaten der Tatbestand in dem Land, von dem der Haftbefehl stammt, mit dem des österreichischen Strafgesetzes nicht übereinstimmen muß. (§ 4 Abs. 4). Eines der im Anhang I angeführten Delikte ist der Betrug. Wenn dieser nun im ausländischen Recht anders definiert sein sollte als in Österreich, dann kann es passieren,
daß ein Österreicher an diesen ausländischen Staat ausgeliefert wird wegen einer Straftat, die er nach österreichischem Recht gar nicht begangen hat, etwa weil nur einige aber nicht alle Tatbestandsmerkmale des Betruges (nach österreichischem Recht) vorliegen.

Was hier geschieht, ist ungeheuerlich.

Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, daß die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf.

Es ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung (Legalitätsprinzip), der hier grundgelegt ist. Alle Akte staatlicher Organe, also auch der Gerichtsbarkeit, müssen im Gesetz begründet sein. Aus diesem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, ohne den es keinen Rechtsstaat gibt, folgt der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit der Gesetze. (Es müssen also alle Merkmale der strafbaren Handlung genau beschrieben sein, also eben der gesetzliche Tatbestand.) Das Verhalten der Staatsorgane muß im Gesetz so genau bestimmt sein, sowohl was Organisation und Zuständigkeit als auch den Inhalt betrifft, daß die zur Kontrolle berufenen übergeordneten Instanzen ihre Kontrollaufgaben überhaupt erfüllen können. Das alles wird in Frage gestellt, wenn es zur Anwendung des Europäischen Haftbefehls im zitierten Gesetz (§ 4 Abs. 4 EU-JZG) heißt, daß für die Einordnung einer Handlung in eine der Kategorien von Straftaten nach Anhang I durch die ausstellende Justizbehörde die wörtliche Übereinstimmung mit Begriffen des Vollstreckungsstaats nicht erforderlich ist.

Noch einmal im Klartext: Wenn die ausländische Justizbehörde auf Grund der dort geltenden Gesetze einen Haftbefehl erlässt, dann wird
dieser gegen einen Österreicher im Inland auch dann vollzogen, wenn die Straftat dort anders definiert ist als bei uns, wenn möglicherweise in Österreich gar keine strafbare Handlung vorliegt. Missachtet wird hier auch Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher von einem fairen Verfahren handelt, und Artikel 7 dieser Konvention, wonach niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Unter „internationalem“ Recht ist keinesfalls ausländisches zu verstehen. § 39 Abs. 1 EU-JZG sieht sogar ausdrücklich vor, daß eine von einem ausländischen Staat gegen einen österreichischen Staatsbürger verhängte Freiheitsstrafe auch dann im Inland zu vollstrecken ist, „wenn die dem europäischen Haftbefehl zu Grunde liegende Tat nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.“ Ähnliches gilt für einen vom auswärtigen Staat verfügten Vermögensverfall (§45), wenn die zu Grunde liegende Straftat von der ausländischen Justizbehörde einer der im Anhang I angeführten
Kategorie von Straftaten zugeordnet wurde.

2. Anwendung von Gummi – Paragraphen

In der Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird (Anhang I), sind beispielsweise angeführt:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung;
- Terrorismus;
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Was unter diesen Delikten zu verstehen ist, wird wie bei allen übrigen in dieser Liste angeführten Straftaten nicht gesagt. Ein gesetzlicher Tatbestand wird nicht definiert. Was hier auf uns zukommt oder besser gesagt in einigen europäischen Ländern wie England oder Schweden bereits Gesetz sein dürfte, ist zwei Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Homophobie zu entnehmen, und zwar vom 18. Jänner 2006 und vom 26.April 2007. „Homophobie“ wird darin als eine auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle definiert und an diese Definition schließt sich wörtlich folgendes: „… ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus.“ Beide sehr wortreichen Entschließungen muß man genau lesen, um das Wesentliche zu erkennen bzw. die Verschleierungsabsicht zu durchschauen.
Die erste Entschließung enthält 5 „Hinweise“, etwa auf Menschenrechtskonventionen, auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft, auf Richtlinien zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es folgen 9 „Erwägungen“, die immer wieder die selben Worthülsen enthalten und denen man lediglich entnehmen kann, daß es in Europa eine auffallende und entsetzliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung geben muß. Daran schließen sich 15 Forderungen an die Mitgliedsstaaten und an die Kommission, wie zum Beispiel die Aufforderung, den Kampf gegen Homophobie durch Bildungsmaßnahmen – wie Kampagnen gegen Homophobie in Schulen, Universitäten und
den Medien – sowie durch administrative, juristische und legislative Maßnahmen zu verstärken. Die Kommission wird aufgefordert, über eine Strafverfolgung nachzudenken. Alle Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, alle denkbaren anderen Maßnahmen zu ergreifen, um Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
Die Entschließung vom 26. April 2007 enthält wiederum 5 „Hinweise“, 18 „Erwägungen“ und 14 Forderungen. Nach dem Inhalt der ersten „Erwägung“ hat das Europäische Parlament beobachtet, daß in einigen europäischen Ländern Hasstiraden gegen die „LGBT-Gemeinschaft (Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender)“ um sich greifen. Von solchen Hasstiraden ist dann in beinahe allen folgenden Erwägungen
ebenfalls die Rede, wobei führenden Politikern und religiösen Oberhäuptern aufstachelnde oder drohende Ausdruckweisen vorgeworfen werden. Worin denn die Hasstiraden und der Aufruf zur Gewalt gegen Homosexuelle bestehen sollen, wird nirgends gesagt, woraus man wohl den Schluß ziehen muß, daß es derartiges gar nicht gibt. Die zweite Entschließung richtet sich vor allem gegen Polen und hier werden einige Dinge angeführt, die für das Europaparlament offenbar unter „Hasstiraden“ einzuordnen sind. Dem stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten und Minister für Bildung wird zum Vorwurf gemacht, er habe einen Gesetzesentwurf angekündigt, der „homosexuelle Propaganda in Schulen unter Strafe stellen soll, daß Lehrer entlassen werden sollen, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, daß er vergleichbare Gesetze auf europäischer Ebene fördern wolle“. Dem polnischen Ministerpräsidenten wird eine Erklärung zum Vorwurf gemacht, daß die Propagierung eines  homosexuellen Lebensstils gegenüber Jugendlichen in den Schulen als Alternative zu einem „normalen“ Leben zu weit gehe und derartigen Initiativen an Schulen Einhalt geboten werden müsse. Die polnische Kinderbeauftragte bereite eine Liste der Arbeitsplätze vor, für die Homosexuelle ungeeignet seien. Und als ganz schlimm hat nach Ansicht des Europaparlaments offenbar zu gelten, wenn Schülern beigebracht wird, daß homosexuelle Praktiken zu Tragödien, Leere und Degenerierung führen. Ganz entsetzlich muß auch sein, daß die polnische Regierung die Finanzierung von Projekten abgelehnt hat, die von „LGBT-Organisationen“ im Rahmen des EGJugendprogramms gefördert werden. Eine „Erwägung“ enthält die Information, daß das Europaparlament die „Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ersucht hat, eine Untersuchung über die zunehmende Tendenz zu rassistischer, fremdenfeindlicher und homophober Intoleranz in Polen durchzuführen. Wie hier setzt das Europaparlament auch in anderen Zusammenhängen die Begriffe Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie einander gleich. Und da muß man nun bedenken, daß „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ eine der
Straftaten ist, die in Anhang I ohne nähere Definition angeführt wird. Das heißt also, hier findet sich ein Anwendungsfall des Europäischen Haftbefehles, wenn es im Austellungsstaat ein so bezeichnetes Delikt gibt, das gar nicht näher beschrieben sein muß. Wenn nun ein ausländischer Staat einen Begriff vom Tatort hat, der den „Erfolg“ einer österreichischen Publikation auch in diesem Land wirksam werden läßt, dann kann der
Tatort für eine österreichische Publikation auch im Ausland gelegen sein, dieser ausländische Staat seine strafgerichtliche Zuständigkeit in Anspruch nehmen und demgemäß einen Europäischen Haftbefehl erlassen, der mit einer Straftat laut Anhang I begründet wird. Auf diesem Umweg könnte also tatsächlich ein österreichischer Staatsbürger wegen seiner hier in Österreich offen geäußerten Gesinnung
verhaftet und ins Ausland deportiert werden.
Sicher ist, daß der Inhalt der beiden hier besprochenen „Entschließungen“ des Europäischen Parlaments die Strafgesetzgebung und Strafrechtspflege in einigen oder allen EU-Staaten maßgebend beeinflusst. Bekanntlich wurde bereits in Schweden ein Pastor strafgerichtlich verurteilt, weil er zur Sündhaftigkeit homosexueller Praktiken die Bibel zitiert hat.
Und ein anglikanischer Bischof in England wurde zu einer hohen Geldstrafe und zur Umerziehung verurteilt, weil er einen Homosexuellen nicht in der Jugendarbeit beschäftigen wollte.
Uns steht also die Gleichsetzung von „Homophobie“ und den im Anhang I als Delikt genannten „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ins Haus. Und vielleicht findet sich ein EU-Staat, der das von Joseph Kardinal Ratzinger unterfertigte Lehrschreiben der römischen Kongregation für die
Glaubenslehre vom 3. Juni 2003 über „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ zum Anlass nimmt, die katholische Kirche als „kriminelle Vereinigung“ laut Anhang I zu qualifizieren. Dann stünde einer Deportation österreichischer Staatsbürger, wenn sie als gläubige Katholiken aus dem römischen Lehrschreiben zitieren, in eine Art Gulag eines solchen EU-Staates rechtlich nichts mehr im Wege. Dasselbe könnte einer christlichen Freikirche passieren, die einschlägige Stellen aus der Bibel zitiert.

VORBEREITUNG EINER CHRISTENVERFOLGUNG
Der Öffentlichkeit schmackhaft gemacht wurde der Europäische Haftbefehl seinerzeit mit der Begründung, Verbrechen könnten so europaweit besser bekämpft werden, doch ist diese Begründung im höchsten Maße unglaubwürdig. Das Gesetz beseitigt nämlich uralte Errungenschaften der Rechtskultur und läßt jene kritischen Aussagen gerechtfertigt erscheinen, die statt von einer „Europäischen Union“ von einer „Europäischen
Sowjet-Union“ sprechen. Wenn dieses Gesetz im vollen Umfang zur Anwendung kommt, dann erleben wir eine Diktatur, einen totalitären Staat, der mit diesem Instrument das Eintreten für das christliche Menschenbild (im besonderen was Ehe und Familie und Lebensschutz betrifft) unter Strafe stellen kann.
Diese Gefahr hat zwei Seiten. Erstens die Auslieferung auf Grund eines Europäischen Haftbefehls und zweitens eine Änderung der österreichischen Strafrechtspflege nach den Vorstellungen des Europaparlaments. Der GULAG läßt grüßen.
ZUSAMMENFASSUNG

Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen eigene Staatsbürger wegen nach österreichischem Recht nicht strafbarer Handlungen wird in den meisten Fällen möglich sein, wenn die inländischen Behörden das wollen. Genau da liegt das Problem. Es lässt
sich beweisen, daß österreichische Gerichte parteiisch sind, wenn es um die Freiheit der Meinungsäußerung von Lebensschützern geht. Wenn aber Richter, die einen Amtseid darauf geleistet haben, daß sie der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder Schadenfreude kein Gehör
schenken werden, ohne Skrupel gerade in Missachtung dieses Eides „Recht“ sprechen, dann ist das Korruption. Und das macht besorgt. Ein anderer Aspekt, der aufzeigt, wie wenig Vertrauen man in österreichische Strafbehörden und Gerichte haben kann, ist der Schuldspruch über die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Winter durch ein Grazer Strafgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren durch Beleidigung des Propheten Mohammed. Dieses Urteil soll hier nicht kommentiert werden. Es macht aber deutlich, daß den Behörden geläufig ist, was das Strafdelikt „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zum Inhalt hat, daß aber gläubige Christen in unserem Land mit einer sachlichen und unparteiischen
Beurteilung ihrer Interessen nicht rechnen können, weil es seit Jahrzehnten keine Strafverfolgung von Personen gibt, die das verspotten, verhöhnen oder herabwürdigen, was Christen heilig ist. Ganz im Gegenteil: Wer in unserem Land Jesus Christus verhöhnt, genießt höchste gesellschaftliche Anerkennung und wird mit Kulturpreisen ausgezeichnet. Es ist daher davon auszugehen, daß unsere Strafbehörden die
eigenen Staatsbürger vor einem ausländischen Haftbefehl nicht schützen würden, wenn es dabei um Christenverfolgung geht, wenn Christen mundtot gemacht werden sollen, weil sie ihre Meinung zum Lebensschutz, zur Homosexualität oder zu Gender-Mainstreaming sagen.
Der Strafrechtsexperte Prof. Dr. Fritz Zeder, Wien, spricht im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl von der Dominanz der repressivsten Rechtsordnung und begründet dies mit neuen und umfassenderen Tatbeständen, höheren Strafen und ausgeweiteter Gerichtsbarkeit. Im Klartext: Die Gefahr der Verfolgung von Meinungsäußerung und Gesinnungsgemeinschaften wird von jenem Staat ausgehen,
der die oben angeführten Straftaten „Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ am weitesten interpretiert und als „Tatort“ das eigene Staatsgebiet betrachtet, wenn es sich zum Beispiel um eine österreichische Publikation handelt, die auch außerhalb Österreichs verbreitet wird, deren „Erfolg“ also als in dem Staat eingetreten angesehen wird, dessen Behörden den
Haftbefehl ausgestellt haben.





Mahnwache anlässlich des Life Balls

19 05 2011

Zur Einstimmung das Kurier Video anlässlich der Life Balls 2009:

Dr. Alfons Adam organisiert eine Mahnwache anlässlich des bevorstehenden Life Balls.

In seiner Aussendung schreibt er:

Liebe Gesinnungsfreunde in Wien und Umgebung!

Eines der größten gesellschaftlichen Ereignisse des Jahres steht ins Haus – der Life-Ball am kommenden Samstag dem 21. Mai. Diese Veranstaltung ist eine der abscheulichsten Auswüchse unserer verkommenen Gesellschaft und zugleich der Beweis, wie eng Dummheit und Bosheit beinander liegen. Gilt doch dieser Ball als Benefizveranstaltung gegen AIDS. Diese Krankheit bekommt man aber bekanntlich nicht wie einen Schnupfen, man holt sie sich in den meisten Fällen durch einen unzüchtigen Lebenswandel. Der Life-Ball ist die Zurschaustellung, ja Glorifizierung aller Arten von Unzucht und endet nach verlässlichen Quellen in einer Orgie. Er ist also in Wahrheit eine Maßnahme zur Verbreitung von AIDS.
Die Europäische Bürgerinitiative zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde hat im vorigen Jahr eine Mahnwache veranstaltet, die trotz geringer Teilnehmerzahl große Aufmerksamkeit erregt und bewiesen hat, daß so ein Zeichen wichtig ist. Daher die Einladung zur Teilnahme an der heurigen Mahnwache am Samstag, 21.5.2011, zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. in Wien 1., Ringstrasse vor dem Burgtheater (auf der Seite zum Volksgarten hin).
Natürlich ist es unbequem, sich zu exponieren, und es erfordert Mut. Jammern allein nützt aber gar nichts. Und wenn wir eine solche Aktion gegen den Zeitgeist für sinnlos halten, sollten wir uns fragen, ob dabei nicht auch eine Portion Feigheit mitspielt. Noch haben wir die Möglichkeit zu Demonstration und öffentlicher Meinungsäußerung.
Mit herzlichen Grüßen
Alfons Adam





US-Regierung: Elter1+2 anstatt Mutter&Vater

12 02 2011

Verrückt!

WASHINGTON, January 13, 2010 (C-FAM) The Obama administration has made it repeatedly clear that one of their priorities is the promotion of the homosexual agenda both in the US and around the world. The latest salvo in this campaign is the just-announced policy that the applications for Consular Reports of Birth Abroad and passports would use the designations of “Parent 1” and “Parent 2,” instead of “Mother” and “Father.” ….

Original auf C-FAM, Catholic Family & Human Rights Institute

Weitere Hinweise

Schweiz, Mutter wird amtlich durch „das Elter“ ersetzt

Homo-Ehe–> Witwenrente –> Adoption –> ???

Gender-Mainstreaming – sind wir geisteskrank?

Aprilscherz? Witwenrente für Homosexuelle!?








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