Haben Sie Angst vor dem Nein der Bürger, Herr Bundespräsident?

5 10 2012

Gauck: Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen zugunsten Europas kämen zur „Unzeit“

Kommentar von Dennis Riehle

Der mittlerweile etablierte und von vielen Bevölkerungsteilen hoch geschätzte Bundespräsident Joachim Gauck hatte schon vor Beginn seiner Amtszeit erkennen lassen, dass er trotz seines „Lebensthemas Freiheit“ und den Erfahrungen über die Macht des Volkes in der DDR nicht sonderlich begeistert von der Beteiligung der Bürger bei politischen Sachfragen ist.

Und so mag es auch gar nicht ganz verwunderlich erscheinen, dass er sich in aktuellen Interviews immer wieder neu mit der Aussage zitieren lässt, Volksabstimmungen zu Fragen der Europäischen Union kämen in der derzeitigen Krise zur „Unzeit“ (vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-waere-zu-frueh-gauck-gegen-baldige-volksabstimmung-ueber-europa-11909341.html?selectedTab=comments). Insbesondere im Blick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) hatte anklingen lassen, dass die Spielräume für Verfassungsurteile auf der Basis des Deutschen Grundgesetzes in seiner derzeitigen Form geringer würden, lässt den Bundespräsidenten offenbar unbeeindruckt.

Wahrscheinlich müsste nicht nur Deutschland augenblicklich befürchten, dass es mit einer Mehrheit für eine weitere Europäisierung der Nationalstaaten eng werden könnte. Das wissen die Politiker und Verantwortungsträger in der Bundesrepublik genau – und eigentlich könnten sie sich momentan nichts Schlimmeres wünschen, als würde sich der deutsche Bürger gegen die Vision eines europäischen Bundesstaates auflehnen. Der Ausblick auf einen Staatenbund, wie er noch zu Zeiten der „Europäischen Gemeinschaft“ angestrebt wurde, ist längst überholt – heute will man mehr: Die Zentralisierung in Brüssel ist das Ziel – und vor lauter Machtgier und Lobbyismus sind es sogar die deutschen Abgeordneten selbst, die ihr Einflusspotenzial aufs Spiel setzen, um der EU zu einem gigantischen Apparat aus Einheitsdiktat zu verhelfen.

Wer darauf wartet, das Volk zu den Zeiten zu befragen, an denen es für die eigenen Gunsten gut ausgehen könnte, der vergisst den grundgesetzlichen Anspruch des Souveräns. Nicht alle vier oder fünf Jahre an den Wahlurnen, der Bürger muss stetig Gelegenheit bekommen, in wesentlichen Fragen der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung mitbestimmen zu können. Auch Anhänger einer repräsentativen Demokratie können sich nicht auf den Anspruch zurückziehen, die gewählten Stellvertreter würden es schon richten. Gerade in der Europäischen Finanz- und Schuldenkrisen wurde deutlich, dass das Parlament an seine Grenzen geraten ist.

Auch einem Bundespräsidenten stünde es gut zu Gesicht, seinem Volk mehr Verantwortung zuzutrauen. Wer die richtigen Momente und meinungspolitische Großwetterlagen berechnend selbst bestimmten möchte, missbraucht seine anvertraute Macht durch die Bürger. Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit zeigen sich dadurch, Realitäten anzuerkennen. Und dazu gehört möglicherweise auch, dass eine Mehrheit von Bürgern Ja zum Europäischen Gedanken sagt, aber den eingeschlagenen Weg in eine Sackgasse mit ausgeschalteter Handbremse und ohne Rückwärtsgang nicht gehen möchte. Politik kann nur langfristig bestehen, wenn sie sich nicht selbst belügt. Und auch ein immer weiteres Vertrösten von Volksabstimmungen kann ein Ausweichmanöver sein, das vor absehbaren Wahrheiten schützen soll.

Es ist das Europa seiner Bürger und nicht seiner Politiker und Lobbyisten aus Brüssel, Berlin und anderswo, das für die Zukunft gestaltet und standfest gemacht werden soll. Wer allzu lange riskiert, seinem Volk einen Weg aufzuoktroyieren, der nicht gewünscht ist oder gar Angst und Wut entfacht, der nimmt auch in Kauf, am Ende vor einem großen Scherbenhaufen zu stehen.

Herr Bundespräsident, schieben Sie eine Volksabstimmung über den weiteren Weg der Bundesrepublik in der Europäischen Union nicht auf die „lange Bank“! Europa ist zweifelsohne mehr als sein Euro – und doch macht die derzeitige Situation klar, wohin eine unbedachte Zwangsheirat führen kann. Es wäre schade, wenn die Vorstellung eines vereinten und friedlichen Europas, das wir zweifelsohne und dringend brauchen, durch die Zurückhaltung der Politik behindert würde. Es wäre gut, sich in einer Krise davon belehren zu lassen, den Bogen eines gemeinsamen Traums nicht zu überspannen. Die Europäische Union muss sich nicht fiskalpolitisch zum Zusammenwachsen drängen lassen – die Gründungsväter sahen solch eine Eigendynamik nicht vor. Deshalb: Bleiben wir ein europäisches Miteinander unterschiedlicher Staaten mit eigener Souveränität – und lassen wir uns dieses Recht durch das Volk bestätigen!





Der neue Gentest: “In zwei Tagen werden Sie’s wissen…”

5 10 2012

In „Rekordzeit“ soll er Gewissheit bringen: Ein neuer Gentest aus den USA verspricht Eltern von Neugeborenen innerhalb von zwei Tagen klare Auskunft über mögliche Erbkrankheiten ihres Kindes.

Wie bei einer „Raster-Fahndung“ wird der kleine Mensch „gescreent“ – wahrscheinlich noch vor dem Brutkasten oder dem ersten Körperkontakt mit der Mama. Da mag sich einem dieses Bild nicht aus dem Kopf treiben lassen von den Scannern, die Produkte auf mögliche Mängel hin durchleuchten.

Bleibt mein Junge gesund? Muss mein Mädchen früher sterben? Wie ein Geschenk, bei dem man erst einmal prüfen möchte, ob es denn gefällt – und wenn nicht: kann man es dann zurückgeben? Wahrscheinlich stellt der neue Test gleich den zugehörigen Umtauschzettel, für alle Fälle – falls sich die Eltern es doch noch mal überlegen sollten…

Und wenn man an dieser Stelle ganz böse sein möchte, wird man manchen Vätern und Müttern eine gewisse Enttäuschung über den Test abringen können. Denn für eine Abtreibung ist es beim Zustandekommen vom Ergebnis des neuen Tests bereits zu spät…

Dennis Riehle

Mehr dazu:

http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/sonstige_fachbereiche/gentechnik/article/823303/rekordzeit-neuer-test-ermittelt-erbkrankheiten.html





Sterbehilfe hinterlässt traumatisierte Angehörige

5 10 2012

Nach einer neuen Studie könnte Sterbehilfe nicht nur ethisch und aus dem christlichen Weltbild heraus höchst bedenklich sein:

Viel mehr haben Befragungen gezeigt, dass vor allem Angehörige, die beispielsweise einem assistierten Suizid beiwohnen, nach Monaten Symptome einer Posttraumtatischen Belastungsstörung (PTBS) oder anderer psychischer Erkrankungen aufweisen können.

Zeugen der Sterbehilfe sind nach den Erhebungen hochgradig gefährdet, unter dauerhafter seelischer Belastung zu leiden. Gerade die in der Schweiz geltende Praxis in sogenannten „Sterbehilfe-Organisationen“ hat bereits zahlreiche traumatisierte Angehörige hinterlassen.

Dennis Riehle

Mehr dazu:

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51892





Moschee-Befürwortung ist nicht Aufgabe der Landeskirche!

1 10 2012

Schreiben an den bayerischen Landesbischof

Sehr geehrter Herr Landesbischof,

seit Mitte August berichten die Medien fortlaufend über Ihren Aufruf zu mehr Toleranz beim Moscheebau in Nürnberg (beispielsweise http://www.antenne.de/Evangelische-Landeskirche-unterstuetzt-Nuernberger-Moschee-Bau__nachrichten_568723_news.html). Sie haben desöfteren die Legitimation eines Minaretts verteidigt, dabei wurden immer wieder Parallelen zu den christlichen Kirchtürmen hergestellt. Ob Ihrem blinden Wohlwollen zeige ich mich erstaunt. Das friedliche Miteinander von Religionen ist auch mir ein Anliegen. Doch fällt es mir schwer daran zu glauben, wenn ich andernorts feststellen muss, welche Intention mit der Errichtung von islamischen Gotteshäusern samt Turm verbunden ist.

Kirchtürme sind Ausdruck der Einladung. Sie machen auf musikalische Art und Weise deutlich, dass die Menschen willkommen und zum Gottesdienst gerufen sind. Der christliche Glaube ist in einem Land der Aufklärung nach größter Möglichkeit von politischen Ansprüchen getrennt. Ganz anders erklären dies Imame im Bezug auf den Islam. In Umfragen unter Muslimen der vergangenen Zeit wurde deutlich: Rund ein Viertel der hier lebenden Anhänger des Islam sehen herabschätzig auf Andersgläubige. Rund 40 % Prozent sind sogar der Ansicht, dass langfristig der Islam die geltende Vormachtstellung in Deutschland einnehmen müsse. Und rund Dreiviertel der Befragten können sich allein den Islam als heilsbringende Religion vorstellen. Somit wird auch deutlich: Moscheen und Minarette müssen unter diesem Aspekt als weit mehr betrachtet werden als Orte der Zusammenkunft zu Gebet und religiösem Leben.

Es müssen nicht erst Karikaturen oder Filme sein, die beträchtliche Teile der muslimischen Welt in Aggression versetzen. Schon allein der Grundauftrag aus dem Koran, den Islam als einzig wahre Religion durchzusetzen, wird nur von wenigen Muslimen selbst in Frage gestellt. Das, was das Christentum durch jahrhundertelange Entwicklung und Erfahrung mittlerweile als selbstverständlich ansieht, kann für den Islam noch lange nicht gelten: Die Trennung zwischen dem Glauben und einem staatlichen Machtanspruch ist für Muslime im Bekenntnis auf ihre Schriften nicht vorgesehen. Stattdessen ist die wörtliche Übernahme von Suren und Predigten des Propheten Anlass dafür, mit allen Mitteln eine Gesellschaft anzugehen, die sich nicht in eingeforderte Rahmenbedingungen pressen lässt. Nein, es sind wahrlich nicht alle Muslime, aber doch sicher beträchtlichere Teile, als mancher Bericht deutlich machen will, die mit solch einer Haltung auch den Bau von Moscheen und Minaretten begründen. Die Bewegungen innerhalb des Islam, die vor Gewalt nicht zurückschrecken und Integration als Assimilation ebenso wie unsere Verfassung vollständig ablehnen, sind nach repräsentativen Erhebungen klar nennenswert und spielen somit eine nicht zu vernachlässigende Rolle bei Prozessen, die – wie im Augenblick – um öffentlichkeitswirksames Verständnis für mehr Rechte anheuern.

Solche Gruppierungen sind es, die Grundrechte ausnutzen und für eigene Zwecke missbrauchen. Eine ausgestreckte Hand wird hier nicht selten dankbar angenommen, um die christliche Friedliebigkeit später mit Füßen treten zu können. Deshalb auch verteidigen Muslime dieser Abspaltungen Minarette als Symbol des Anspruchs: Mit ihnen soll nicht nur die Präsenz des Islam, sondern vor allem der Blick auf eine durch die eigene Religion geprägte Zukunft des Landes verfestigt werden. Es wäre vollkommen falsch, mit uneingeschränkter Offenheit ein Aussterben unserer christlichen und kulturellen Wurzeln zu fördern.

Kirchtürme sind in den meisten islamischen Ländern ebenso verboten wie das Ausleben christlichen Glaubens. Wir haben als westliche Gesellschaft durchaus den Auftrag, unsere freiheitlichen Werte vorbildhaft zu leben. Dazu gehört aber nicht die Naivität, die eigene Religion derart in den Hintergrund zu drängen, dass Werbung für Anderes zum leichten Kinderspiel wird. Mission für das Christentum, das ist auch die Verpflichtung Ihrer Landeskirche. Die Verkündigung der guten Botschaft ist friedlicher Ausdruck genug, um unseren Willen eines respektvollen Miteinanders zu bekunden. Wer durch Religion die Überzeugung vom eigenen Glauben nicht mit Standfestigkeit und klarer Grenzziehung lebt, macht sich lächerlich und bietet Angriffsfläche zum Zurückdrängen.

Hier braucht es keine Willensbereitschaft, unter dem Druck und Anblick einer Hass säenden Bewegung des Islam weltweit mit dem eigenen Bekenntnis nachzugeben oder sich gar furchtsam zu verstecken. Dies wäre ein exakt falsches Bild auf das Verständnis von Interreligiosität – denn nur ein gesundes Einstehen für die eigenen Ansprüche schafft Respekt. Fordern Sie daher die Anrechte von Christen in aller Welt ein, predigen Sie die Worte des christlichen Glaubens ohne Scham und mit Inbrunst – und lassen Sie sich durch das Einfordern von Toleranz durch andere Religionen nicht irreleiten. Es ist nicht Aufgabe der Evangelischen Kirche, sich für die Entwicklung anderer Religionen im eigenen Land mit aufdringlicher Unterstützung einzusetzen!

Dennis Riehle





12/9/12 – „das Datum zum Anstreichen“: „Presseclub“ sieht „Hoffnungszeichen für Europa“

1 10 2012

Ob es ein Zufall gewesen sein mag oder ob der Moderator Schönenborn seine eigenen Einleitungsworte in die Sendung nicht so recht glauben konnte, als er am Sonntagmittag mit einem Hustenanfall in den „Presseclub“ einstieg (http://www.wdr.de/tv/presseclub/2012/0916/beitrag.phtml), mag man unterschiedlich interpretieren. Dass der traditionelle Austausch unter den Medienschaffenden aber von Anfang eine klare Richtung in der Debatte kannte, war schon nach den ersten Sätzen des ARD-Wahlexperten deutlich geworden.

Der 12. September 2012 sei ein Tag, um ihn ihm Kalender „anzustreichen“, so Schönenborn – und verwies damit auf das nach seiner Sicht wegweisende und international viel beachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das nun den Weg frei gemacht hat für mehr Hilfen in der EU. Nach dem langen Hängen in der Warteschleife sei das nun „ein Hoffnungszeichen für Europa“ – und das auch, so merkte Schönenborn an, weil an diesem Tag etwas Alltägliches zu großem Aufsehen gesorgt hätte: Als Fußnote und fast nicht wahrgenommen hatten die Niederländer am 12.9.12 gewählt – und, das ist sei das Beachtliche, hätten mit großer Wucht die Stimmen und Sitze des „Rechtspopulisten“ und „Europagegners“ Wilders halbiert. Alles in allem sei das doch ein neuer Anfang für die Euro gewesen.

Und was hätte man auch Anderes erwarten können: Standardgemäß ging die erste Frage in der Runde an die weibliche Gesprächsteilnehmerin, die Schönenborn umgehend beipflichtete. Ja, sie sehe es als Zeichen der Hoffnung für einen Neubeginn Europas – der Europäische Stabilitätsmechanismus habe aus der gelähmten Situation der Hilflosigkeit herausgeholfen, so verlautete es im weiteren Verlauf der Sendung. Selten hat man Europafreunde so einig und erleichtert beisammen gesehen – es schien, als hangelten sie sich von Beginn an wie an einem roten Faden durch die Diskussion, die nur ein Ziel zu kennen vermochte. Die Zuschauer sollten überzeugt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat Europa gerettet – nun wird alles gut.

Schönenborn hatte von Anfang an seine Arbeit vollbracht: Die bösen Europa-Skeptiker waren mit den Holland-Wahlen ohnehin abgestraft worden, der Bundespräsident konnte nun in gutem Gewissen vor dem Grundgesetz seine Unterschrift unter die ESM-Abstimmung des Bundestag setzen. Man fragte sich, wofür es die Sendung eigentlich brauchte. Wüsste man nicht, dass es sich bei der ARD um eine deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt handelt, hätte man fast meinen können, die Sendeminuten zwischen 12.03 und 12.45 Uhr wären von den Krisenländern Europas oder der EU höchstpersönlich zu Werbeshymnen für den eigenen Zweck einvernahmt worden.

Fakt ist: Die Partei um den niederländischen Politiker Wilders hat erhebliche Stimmenanteile abgeben müssen. Dass dies ausgerechnet auf den Tag der deutschen Gerichtsentscheidung fiel, ist ein bloßer Zufall – und keine mystische Botschaft des Untergangs der Euroskeptiker, wie das der „Presseclub“ schon fast esoterisch vermitteln wollte. Politisch gesehen war dieser Verlust an Stimmen auch nicht wirklich sensationell: Wilders und seine Anhänger hatten bei der letzten Abstimmung erheblich von den Anfängen der Krise und der Unsicherheit profitieren können. Klientel- und Themenparteien erleben im Vergleich zu etablierten Volksparteien viel einfacher und schneller erdrutschartige Siege und Niederlagen. Sie sind ungeheuer stimmungsabhängig – wie das Beispiel des nahezu auf die Hälfte der besten Umfragewerte zusammengeschmolzenen „Piraten“-Potenzials oder das Daniedersinken der „Grünen“ nach ihrem Atom-Gau-Profit und dem Einheimsen der Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg zeigt.

Entscheidend bleibt: Das Stimmungsbild in vielen Ländern ist unbestritten. Gerade die, die enttäuscht sind von der EU-phorie und die demokratische Beteiligung vermissen, resignieren und finden sich nicht in der politischen Bewegung wieder. Daher ist es umso wichtiger, dass ihnen weiterhin eine Stimme von denen gegeben wird, die verantwortlich mit nötiger Zurückhaltung dem Projekt gegenüberstehen, das in immer klarere Bahnen gelenkt wird: Politiker verhaspeln sich nicht mehr nur aus Versehen zwischen einem europäischen Staatenbund und einem europäischen Bundesstaat. Was so ähnlich klingen mag, ist in der Folge für die Bürger ein katastrophaler Unterschied. „Nein“ zu einer Entwicklung zu sagen, die unumkehrbar scheint – das ist nicht populistisch, sondern mutig und nötig. Daher mag es Einbrüche im Kern einer europaweiten Vereinigung von Parteien und Initiativen geben, zu der Wilders und andere in unterschiedlichen Ausformungen, Facetten und Wertigkeiten zählen – das Einstehen für eine nationalstaatliche Souveränität prägt weite Teile Europas auch fortan mit Recht.

Man dreht und wendet, wie man es braucht – und da wird eben auch ein nicht allzu spektakulärer Absturz bei einer Wahl in einem einzigen der vielen EU-Länder zum Trendbarometer hochstilisiert. Bei allen Versuchen, den neuen Sonnenaufgang über Europa zu beschwören, bleiben zahlreiche bittere Geschmäcke, die so gar nicht ins Eingangsbild des „Presseclubs“ passen: Neue Umfragen zeigen, dass viele Deutsche europaskeptischer geworden sind, dass die europakritischen Parteien zwar keinen aktuellen Aufschwung erleben – im Durschnitt aber bei beachtlichen Prozenten verharren können, die Unsicherheit über Verträge ohne Ausstiegsklausel ebenso groß ist wie das Zweifeln an einer 190-Miliarden-Deckelung.

Wer auf dem Bildschirm einen Schein provoziert, der beim einzelnen Bürger ganz und gar nicht die Alltagsrealität und die tatsächliche Meinung in der breiten Mehrheit wiederspiegelt, der macht Theater. Möglicherweise blieb dem „Presseclub“ nichts Anderes übrig ob der eigenen Verzweiflung über das Trauerspiel aus Brüssel. Einen Aufbruch durch das Verfassungsgerichtsurteil zu erkennen, ist mehr als gewagt. Unter dem Druck von Wirtschaft und krisengeschüttelter Öffentlichkeit in den südeuropäischen Staaten waren die Minimaleinschränkungen im Entscheid der Versuch, allen gerecht zu werden. Für diejenigen, die die substanzielle Fragestellung in der gesamten Angelegenheit erkannt haben – den Komplex um Bankenhaftung, ordnungspolitische Nachlässigkeit zahlreicher Regierungen in der Haushaltspolitik, ein eingeschliffener Verlust an finanzieller Objektivität, das Verharren in selbstzerstörerischen Lebens- und Politikstilen, fehlende direktdemokratische Partizipation der EU-Bürger und die Zeitenwende, an der eine Entscheidung über das Miteinander der Zukunft durch das Volk geregelt werden muss –, musste das Urteil zu wenig, ja sogar ein Hohn, sein.

Entsprechend wird auch das „Hoffnungszeichen“ des Herrn Schönenborn bei denen nicht ankommen, die weiterhin Herrn Wilders oder denjenigen vertrauen, die sich auch in Deutschland ganz grundsätzlich mit der Europäischen Gemeinschaftspolitik kritisch auseinandersetzen – nicht aus populistischem Hintergrund, sondern aus der Verantwortung heraus, eine ursprünglich vernünftige Idee nicht aus den Händen des Volkes gleiten und nach Belieben von politischen Eigeninteressen steuern zu lassen. Die EU hat eine ungebremste Fahrt aufgenommen, auf diesen Weg haben sie die Bürgerinnen und Bürger nie geschickt. Weichenstellungen im Sinne einer bedingungslosen Partnerschaft unter Diktion einer zentralen Machtverwaltung ohne allzu große demokratische Legitimation sind hierfür der ausschlaggebende Grund. Dass dabei schon seit Jahren mit großer Laxheit über das Grundgesetz hinweggesehen wird, scheint selbst unser Verfassungsgericht unberührt zu lassen. Es mag eine Hoffnung für Europa gewesen sein, dieser 12. September – aber der Anbruch der Finsternis für die nationalen Demokratien…

Dennis Riehle





Schreiben an Behindertensprecher Huainigg

1 10 2012

Schreiben an den Behindertensprecher Dr. Huainigg (ÖVP)

Sehr geehrter Herr Dr. Huainigg,

ich bin dankbar über Ihre aktuellen Worte zur Präimplantationsdiagnostik.

Die Diskussion, die in Deutschland bereits vor einiger Zeit geführt wurde und nach einer Entwurfvorlage zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses über die PID wieder aufgeflammt ist, war ebenso wie bei Ihnen in Österreich nun von scharfer Polemik getragen. Das, was Sie zurecht als Selektion bezeichnen, wird merkwürdigerweise gerade aus der Ethikkommission in aller Schärfe zurückgewiesen.

Das immerwährende Argument, Mütter vor einer risikoreichen Schwangerschaft bewahren zu wollen und die Eltern im Zweifel vor einer leidvollen und zu schützen, ist pure Menschenverachtung. Wer die Ethik allein dafür nutzt, sich lediglich um die Sorgen von Eltern zu bemühen, aber somit das Lebensrecht von heranwachsenden Behinderten in Frage stellt, der beschneidet die Grund- und Menschenrechte elementar.

Und nein, auch pränatale Diagnostik kann unter diesem Gesichtspunkt nicht gerechtfertigt werden. Wer sich vor der Geburt bereits Informationen beschafft, die eine mögliche Entscheidung für oder gegen das Austragen des Kindes beeinflussen, spricht sich nicht für das gegebene Geschenk des Lebens aus, sondern beansprucht genau jenes Leben, was gewünscht, was perfektionistisch herbeigesehnt wird. Sie selbst wissen, dass Behinderung kein Grund ist, Sinn oder gar Freude im Leben in Frage stellen zu müssen. Die unterstellte Beschwernis, die Behinderten in ihrer Alltagsbewältigung und den Angehörigen in der Erziehung, Betreuung und Begleitung nachgesagt wird, ist eine faktische Missachtung von Meinungsäußerungen zahlreiche Betroffener und eine Unterstellung über Dritte, die interessengelenkt bleibt.

Leben beginnt mit der Idee und der Willensbekundung zweier Menschen – ich gehe mit meiner Definition weiter als die, die den Beginn des Lebens in der Zeugung sieht. Ab diesem Augenblick müssen sich Eltern ihrer Verantwortung und der Aufgabe bewusst sein, die sie übernehmen – in guten wie in schlechten Zeiten hat man sich den Zusammenhalt in der Ehe geschworen. Und so ist auch das Durchleben möglicher Komplikationen oder unerwarteter Situationen eine Selbstverständlichkeit, die bereichert und stärkt. Leben ist kein reines Wunschkonzert, sondern eine Gabe, die wir mit Respekt und Wertschätzung anerkennen dürfen. Wer meint, sich über diese Passivität als schöpferischer Gestalter erheben zu können, profiliert sich zum unberechenbaren Egoisten aus Rücksichtslosigkeit und Gewinnmaximierung.

Nachdem das deutsche Parlament die PID in „eng begrenztem Umfang“ zugelassen hat, ist der erwartete Streit losgebrochen. Wer einmal einen Dammbruch vollzogen hat, wird Schwierigkeiten damit bekommen, seinen Auswirkungen Einhalt gebieten zu können. In Deutschland versuchen mehrere führende Politiker, den Beschluss nach ihrer Beliebigkeit zu interpretieren. Besonders beschämend ist dabei, dass gerade behindertenpolitische Sprecher wie die der FDP im Bundestag, Molitor, eine Kritik an dem Vorlagenpapier zur Einführung sogenannter „PID-Zentren“ des Bundesbeauftragten für Belange behinderter Menschen, Hüppe, mit neuerlichen Argumenten für die Präimplantationsdiagnostik zurückgewiesen haben.

Schon diese völlig verschiedenen Auslegungen des deutschen Gesetzesbeschlusses durch die politischen Gruppierungen zeigen, dass nicht mehr das Anrecht auf Leben, sondern allein das Anrecht auf parteipolitisches Überleben zur Richtschnur für höchst heikle und gewissensgesteuerte Standpunkte geworden ist. Bleiben Sie deshalb mutig in Ihrer Vehemenz und in Ihrer Position. Die gesamtgesellschaftliche Lage erfordert das Eintreten für einen bedingungslosen Lebensanspruch.

Ihr Dennis Riehle





„Im Namen der Europäischen Lobbyisten“: Verfassungsgericht lässt sich vor den EU-Karren spannen

1 10 2012

Es klang schon merkwürdig an, als Tage und Wochen vor der Entscheidung der „roten Roben“ nahezu die gesamte Medien- und Fachwelt zu wissen schien, wie am 12. September das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Krisenmechanismus urteilen würde. Damit war es eine „absehbare“, eine „vernünftige“ Einschätzung der Richter, die verkündet wurde – und irgendwie nur noch das zu bestätigen schien, was schon lange zuvor niemand mehr in Zweifel zu ziehen wagte: Ein „Ja“ zum ESM war offenbar in Stein gemeißelt, das Verfassungsgericht hat sich durch seine Untertänigkeit den Vorgaben von allen Seiten hingegeben und seine Souveränität letztlich vollkommen abgelegt.

Allein dieser Umstand ist ein Skandal in einem Rechtssystem: Unabhängig soll die Justiz sein, unbeeinflusst und unvoreingenommen. Dass die Richter heute nur noch Marionetten eines Systems sind, das aus Brüssel gelenkt wird und das sich meist allein aus Anmahnen möglicher Horrorszenarien „über Wasser“ halten kann, ist ein Umstand, der die eigentliche Dramatik in der Schuldenkrise fast in den Schatten zu stellen vermag. Nein, die Sorge vor dem Ende der Demokratie wäre falsch. Es muss die Angst vor dem Ende der nationalstaatlichen Demokratie sein – und damit dem Ende der individuellen, der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Eigenständigkeit gerecht werdenden Entscheidungsbefugnis jedes Landes. Die Befürchtung vor Gleichbehandlung eines Kontinents, dessen Gefälle nicht erst seit der Finanzkrise offenkundig zutage treten.

Seit Jahren und Jahrzehnten ist klar: Karlsruhe ist europafreundlich. Während innenpolitisch immer wieder harte Hammerurteile verkündet wurden, mit denen niemand gerechnet hatte und die den Parteien schmerzliche Grenzen in ihrem Handeln auferlegt hatten, konnte man bislang immer mit allzu großer Gewissheit davon ausgehen, dass sich die Verfassungsrichter nicht in den Weg zu noch mehr Europa stellen würden. Nahezu beschämt und nicht mit der sonstigen Standfestigkeit fallen die Entscheidungen aus, wenn das unterwürfig scheinende Karlsruher Gericht seine Bewertung zu der Konformität des deutschen Grundgesetzes mit weiterer Öffnung der Bundesrepublik hin zu einem europäischen Bundesstaat abgibt.

Ein Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu da, die Befindlichkeiten von Bankenspekulanten oder Börsenhändlern zu berücksichtigen. Sie hatten gewarnt, würde Karlsruhe dem ESM ein „Nein“ vorschieben, würde das „ungeahnte“ Auswirkungen auf die Finanzwelt haben und das Ende von Euro und ganzer Wirtschaftssysteme stünde bevor. Mit Drohungen und Erpressungen sollte der Spruch der Richter in die „richtige“ Richtung gelenkt werden. Und wenig erstaunlich: Er ist gemäß den Wünschen der Lobbyisten eingetreten. Denn mittlerweile wird zwischen Währungsunion und politischem Bund nicht mehr unterschieden. Alles oder nichts – so lautet die Devise und setzt den Europäern die Pistole auf die Brust.

Nein, das Urteil des Bundesverfassungsgericht war nicht gut. Wenige Eckpfeiler wurden gesetzt, beispielsweise eine vorläufige Obergrenze von 190 Milliarden Euro (die in den Nachrichten heute so verkündet werden, als handele es sich um eine Hand voll Lutschbonbons) in Sachen deutscher Haftung. Doch, so sagte es der erfahrene EU-Korrespondent der ARD, Krause, wer glaubt schon daran, dass der Bundestag im Falle von mehr benötigtem Geld künftig „Nein“ sagen würde? Er hat sich mittlerweile auf eine Spirale eingelassen, aus der Deutschland nicht mehr herauszukommen droht. Zwar hat man provisorisch das Parlament als Kontrollgremium für weitere Zustimmungen zu mehr Beteiligung eingeschaltet – welche Farce ist das aber bei dem Wissen, dass dieses Abgeordnetenhaus künftig an immer mehr Macht verlieren wird? Ein Bundestag, in dem die Mitglieder nicht mehr wissen, worüber sie eigentlich abstimmen – und in welchem sich Finanzminister an eine Budgethoheit klammern, die mittlerweile eigentlich schon faktisch in anderen Händen liegt. Denn nachdem wohl fast vier Fünftel der Gesetze des Hauses als mehr oder weniger direkte Vorlage aus Europäischem Parlament oder Kommission zum bloßen Abnicken in Berlin vorgelegt werden, hat die indirekte Oberhand für den Haushalt schon seit längerem eine informelle Politikerrunde in Brüssel übernommen.

Wesentliche Entscheidungspunkte wurden offenbar in das „Hauptsacheverfahren“ verschoben und ziehen sich damit über einen ewigen Zeitraum hin – vielleicht zu spät. Denn bereits das Eilverfahren hätte Antworten zu elementaren Fragen geben müssen: Wo blieb die Forderung nach einer klaren verfassungsrechtlichen Grundlage, auf der die Richter künftig über Europafragen entscheiden können? Dass das derzeitige Grundgesetz keine rechtskräftigen Antworten mehr auf Streitpunkte liefern kann, die auf einer Ebene spielen, die die Initiatoren der Verfassung vor über 60 Jahren nicht zu ahnen gewusst hätten, ist selbstverständlich. Wo war das Einverlangen von mehr Bürgerbeteiligung? Einer Volksabstimmung? Die Klagen einiger Initiativen waren hier als unzureichend oder an der eigentlichen Problematik vorbeigehend zu beurteilen: Wer allein „mehr Demokratie“ einfordert, wird der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Dimension der ESM-Entscheidung in keinem Fall gerecht. Es geht nicht um einzelne Abstimmungsbefugnisse über den ESM. Er entscheidet schlussendlich auch nicht über die EU, wie medial aufgepustet wurde. Dem deutschen Volk muss die Frage auferlegt werden, in welchem Europa man künftig leben möchte – und welches Verständnis von Solidarität und Finanzierung man sich gemeinsam auferlegt. Nicht mehr, aber eben schon gar nicht weniger. Mit tröpfchenweisen Entscheidungen kommen wir in einer derart die Einbahnstraße schon fortgeschrittenen Position nicht mehr weiter.

Doch weshalb sagten die Richter hierzu nichts? Weshalb fand keiner der Verfassungshüter Anstoß daran, dass künftig eine Zentralbank nicht nur geld-, sondern zunehmend ordnungspolitisch aktiv werden kann – ohne dafür ein Statut zu haben? Nein, das sind keine Themen, die auf die „lange Bank“ gehören. Sie hätten hier und jetzt einer eindeutigen Aussage bedurft. Der ESM hilft den angeschlagenen Staaten nicht weiter. Er ermutigt die Regierungen dort nicht zu den richtigen Schritten, wo sie gebraucht würden. Sparauflagen treffen neuerlich die Kleinen, die sozial Schwachen, die Krebskranken in Griechenland, die dahin sterben, weil ihnen keine Medikamente mehr gezahlt werden (vergleiche Bericht des ARD-Mittagsmagazins). Zurückhalten muss sich aber der, der spekuliert hat, der auf den Untergang gesetzt hat. Unmoralische sind es, die die Zeche zu zahlen haben. Deutliche Worte braucht es nun, kein diplomatisches Wortgewinde eines Urteilsspruchs, der hoffentlich niemanden kränkt. Stattdessen gab es Zustimmung für einen zeitlich unbegrenzten „Rettungsschirm“ – bei Wind und Wetter soll er halten, doch der Orkan steht schon vor der Tür. Eine Ewigkeitsklausel für eine Installation, ein Getriebe mit Dauerlauf – und hoffentlich ohne Alterserscheinungen. Europa gibt sich der Abhängigkeit hin – und verbietet sich selbst die Entzugstherapie.

Auch zum Fiskalpakt kam aus Karlsruhe nichts. Wie Kommentatoren sagten, sei dieser ja übereinstimmend nicht zur Debatte gestanden. Zumal einige Länder schon ihre eigene Schuldenbremse hätten. Doch was nutzen Schuldenbremsen ohne Konjunkturprogramme? Was sind das für Perspektiven für Länder wie Portugal, wenn die deutschen Politiker für die Bundesrepublik bereits vorrechnen, dass in rund 170 Jahren die Verschuldung abgebaut wäre, würde man monatlich eine Milliarde einsparen? Wer auf Diät ist, braucht trotzdem Wasser und Vitamine zum Überleben – die richtigen. Das Drängen auf Einsparungen allein ist keine Lösung. Der Ansatz muss in einer Umgebung verwirklicht werden, wo er effektiv ist. Nicht der kleine Arbeiter aus Athen darf Sündenbock sein, es muss die Verwaltung sein, die den Toten über Jahrzehnte ihre Rente weiterbezahlt. Und es muss das Unternehmen sein, das hinterlistig die fehlende Infrastruktur ausnutzt, um Unmengen an Steuern zu hinterziehen. Eine Haftung für Banken, die denen das Geld hinterher wirft, die vergessen haben, den Abfluss zu dichten, ist wahrlicher Irrsinn.

Komisch auch, dass sich nach dem Urteilsspruch alle als Gewinner sahen. Selbst die, deren Klage zurückgewiesen wurde, taten so, als ob sie gesiegt hätten. Wie erbärmlich ist es, dass selbst die „Minimalanforderungen“ (so titelten die Zeitungen der Krisenstaaten genussvoll), die das Gericht an die Politik stellte, wenn es nun und in Zukunft um die „Rettung Europas“ geht, als riesiger Erfolg gefeiert werden? Viel eher zeigen sie, dass man sich in Deutschland mittlerweile darüber freuen muss, wenn das Bundesverfassungsgericht bei europäischen Entscheidungen überhaupt noch ein „aber“ erwähnt.

Muss ein Gericht bürgernah sein? Sicher würde manche Entscheidung im deutschen Justizsystem anders aussehen, wenn man nur auf die Polemik der Stammtische hört. Gerade im Straf- oder Zivilrecht, aber auch im Bürgerrecht spielen oft Empfindungen oder Emotionen eine entscheidende Rolle, weshalb es gut ist, dass niemand auf die Meinung solcher Stimmungsmache hört. Doch was ist, wenn es um Fragen der Gesellschaft geht, die uns alle betreffen? Eine überwiegende Mehrheit der Deutschen gab in repräsentativen Umfragen vor der Verkündung des Urteils an, man wünsche sich einen Sieg der ESM-Gegner. Und schon allein die über 30 000 angeschlossenen Kläger, die größte eingereichte Sammelklage der deutschen Geschichte, hatte gezeigt, dass ein vehementer Wind gegen den Stabilitätsmechanismus weht. Zwar hatte schon am Tag nach der Bekanntgabe der Karlsruher Entscheidung gut die Hälfte der Befragten Zufriedenheit mit dem Urteil bekundet – dies macht jedoch einzig klar, wie unsicher sich die Menschen in solch schwierigen Komplexen sind und wie mangelhaft die Informationspolitik funktioniert. „Im Namen des Volkes“ haben die Richter ihre Entscheidung verkündet – eigentlich dürften sie dies unter einer derartigen Prämisse nur mit schlechtem Gewissen tun dürfen. Denn wer sich in eklatanten Fragen über die Zukunft des Landes in strikter Weise gegen die Mehrheitsmeinung der Bürger auflehnt, der hat sich offenbar blindlinks vor den Karren der EU spannen lassen…

Dennis Riehle





Von Märchen und Verlogenheit: Die Interkulturelle Woche beweihräuchert sich selbst

1 10 2012

Wehe, es wage jemand, die multikulturelle Gesellschaft in Frage zu stellen: Im Rahmen der Interkulturellen Woche haben bundesweit unzählige Initiativen, Veranstaltungen und Aktionen das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturkreise zu beschwören versucht. Man muss ihnen zugutehalten: Unter dem derzeitigen Aspekt einer insgesamt unruhigen Lage zwischen den Religionen verlief all das, womit sich viele Ehrenamtliche und staatliche Institutionen Mühe gegeben haben, auffallend friedlich. Und ja, damit haben die Veranstalter ein Ziel erreicht. Sie konnten beweisen, dass das Miteinander von Religionen und Kulturen zweifelsohne ohne Hass und Anfeindung vonstattengehen kann.

Doch gleichermaßen war diese jährlich wiederkehrende Woche auch 2012 von grausamer Einseitigkeit geprägt: Von Problemen in der interkulturellen Verständigung wollte nämlich wieder niemand etwas wissen. Im Gegenteil. Die, die hier Fragen gestellt haben, schienen ausgebuht und als Spielverderber dargestellt. So schleuderte der Autor Dr. Daimagüler allen Skeptischen einen heftigen Vortrag entgegen: „Kein schöner Land. Das Märchen von der gescheiterten Integration“ (vgl. http://www.sn-online.de/Schaumburg/Stadthagen/Stadthagen-Stadt/Ein-buntes-Programm-fuer-mehr-Integration). Ein klare Ansage an die, die den Mut aufgebracht haben, die Integration in Deutschland tatsächlich als in Teilen gescheitert bewertet zu haben.

Entsprechend erwartungsgemäß war wohl auf den offiziellen Veranstaltungen auch nichts davon zu hören, dass neue Studien eben dieses Märchen gerade entlarvt haben. Gerade Muslime hatten erst kürzlich in Umfragen angegeben, dass sie sich großteils in Deutschland nicht wohlfühlten. Zu intolerant und ohne Freiheit sei das Leben in Deutschland – in der Türkei beispielsweise ginge es viel lockerer zu, hatten die Zahlen ergeben. Und lediglich die soziale Sicherung ist ein Grund, weshalb es viele Migranten noch in der Bundesrepublik hält.

Als Untertitel hatte Daimagüler gewählt: „Warum die Integrationsdebatte in Deutschland verlogen ist“. Wahrhaftig – verlogen ist sie, schaut man sich das Meinungsbild unter den Zuwanderern an. Denn dort, wo eine heile Welt beschworen wird, dort rumort es gewaltig. Nicht das mangelnde Gefühl, nicht in Deutschland willkommen zu sein, ist es, was die Migranten vor einer stärkeren Integrationsbemühung zurückhält. Vielmehr ist es eher der stetige Absprunggedanke, in wirtschaftlich schlechteren Zeiten wieder in das Ursprungsland zurückzukehren – und sich dem „strengen“ Grundgesetz der Bundesrepublik nicht länger unterwerfen zu müssen.

Unerfüllte Hoffnungen auf eine zunehmende Islamisierung haben sich für viele Muslime nicht bewahrheitet. Während sich rund ein Viertel der befragten Muslime ein Zusammenleben mit „minderwertigen“ Menschen wir Christen oder Konfessionslosen nur schwer vorstellen kann, ist es knapp die Hälfte, die sich mittelfristig den Islam als dominierende Religion in Deutschland wünscht. Die Verfassung steht im Weg, dieses Ziel zu erreichen. Ein deutlicherer Beweis für eine doch stringente Ablehnung wesentlicher westlicher Werte durch einen beträchtlichen Teil muslimischer Zuwanderer ist wohl kaum möglich. Nicht die mangelnde Bereitschaft der Deutschen ist es, wie Soziologen und Integrationsforscher immer behauptet haben, die den Einwanderern eine Eingliederung schwer macht. Viel eher ist es das Ausbleiben rascher Fortschritte in der Unterwanderung einer christlich-abendländisch geprägten Bundesrepublik.

Wenn man sich Bürgermeister aus Berlin anhört, die von Ghettos und Parallelgesellschaften im Alltag sprechen, dann sind es wohl wahrlich keine Illusionen über eine gescheiterte Integration. Nein, ich halte nichts von einer pauschalisierten Verurteilung der Bemühung, eine Gesellschaft mit unterschiedlichen weltlichen Einflüssen gestalten zu wollen. Gerade in den fortschreitenden Generationen sind viele in Deutschland geborene Muslime mehr und mehr bereit, den Freiheitsagedanken der Demokratie anzunehmen. Doch aufgestachelt durch Einflüsse von außen und neuen Immigranten bleiben auch sie anfällig für einen Rückfall in kämpferische Tendenzen für eine islamisierte Gemeinschaft.

Die eindeutige Anschuldigung an die deutsche Öffentlichkeit, die Integrationsdebatte ungerechterweise zu negativ zu führen, ist ein geschickter Schachzug der Interkulturellen Woche: Schuldzuweisungen werden einseitig ausgesprochen, die pauschale Verteidigung von Migranten ist auf Basis der Faktenlage unhaltbar. Wer Deutschland zudem nicht als „schönes Land“ ansehen kann und sich nach der Freiheit in der arabischen Welt sehnt, der muss tatsächlich von einer gescheiterten Integration sprechen. Denn hierzulande muss und darf es keine Toleranz für die „Freiheit“ geben, die sich die Scharia oder der Gottesstaat wünscht. Die Mindestanforderung, die wir an Menschen stellen müssen, die in unseren Breiten leben möchten, ist eine indiskutable Anerkennung des Werteverständnisses der aufgeklärten Welt. Denn nur der, der aufgeklärt ist, kann jedem Märchen entfliehen…

Dennis Riehle





Petition nach Bluttest-Freigabe: Strengere Kontrollverfahren für Medizinprodukte

7 09 2012

Ich habe dem Deutschen Bundestag eine Petition mit der Forderung nach einem strengeren Zulassungs- und Freigabeverfahren für Medizinprodukte eingereicht.

Maßgeblicher Anstoß war für mich das auf den Markt Bringen des Pränaltests/Bluttests auf „Trisomie 21“ („Down-Syndrom“). Das zuständige Regierungspräsidium hatte auf Grundlage geltenden Gesetzes lediglich zu überprüfen, ob alle bürokratischen Hürden eingehalten wurden – und ob eine technische Funktionsprüfung des Tests durchgeführt wurde. Danach konnte das Produkt freigegeben werden.

Wie bei vielen anderen medizinischen Produkten wissen wir, dass solche Testungen oftmals nur an 30 – 50 Probanden stattfinden. Eine Risikobewertung oder eine ethische Einschätzung wird überhaupt nicht verlangt. Dies fordere ich zu ändern ein.

Ich habe beantragt, meine Petition öffentlich zuzulassen, dies wird nun geprüft. Die begrenzte Zeichenzahl bei der Einreichung hat leider keinen wirklichen Platz für eine theologische oder ethische Begründung gelassen – ich hoffe dennoch, dass das Anliegen und seine Ursachen deutlich geworden sind. Der Petition wurde die ID 35757 zugeordnet. So kann sie bereits vor der Veröffentlichung beim Petitionsausschuss selbst unterstützt werden (Post.Pet@Bundestag.de).

 

Wortlaut der Petition:

Forderung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für die Freigabe von Medizinprodukten neben der bisher lediglich notwendigen technischen Funktionskontrolle die Vorlage einer Risikobewertung und einer ethischen Einschätzung zur Pflicht zu machen.

Das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller und Vermarkter muss gestärkt werden – es ist nicht hinnehmbar, beispielsweise zwischen Medikamenten und einem Bluttest derart eklatante Unterschiede in der Genehmigung/Zulassung zu dulden.

 

Begründung

Aktuelle Beispiele, wie der sogenannte Pränalatest in Form einer Blutuntersuchung auf Trisomie 21 (”Down-Syndrom”), die immer häufiger werdende Anwendung von Stents bei Herzoperationen oder im Gehirn, aber auch zahlreiche Gelenkersatzteile, haben gezeigt, dass Medizinprodukte in Deutschland einem zu laxen Freigabeverfahren unterliegen. Hersteller und vermarktende Firmen müssen bisher nur gewisse bürokratische Hürden erfüllen und eine erfolgreiche technische Funktionskontrolle anhand weniger Versuche vorweisen, damit ein Produkt verwendet werden kann.

Die oben genannten Exempel belegen aber, dass erhebliche Risiken erst lange Zeit nach dem Inverkehrbringen durchschlagen (vergleiche u.a. die Berichterstattung von FRONTAL 21, ZDF vom 04. September 2012). Dies ist unter anderem auf die niedrigen Anforderungen an die Validität zurückzuführen, die der Gesetzgeber für Medizinprodukte vorgesehen hat.

Eine technische Überprüfung der Funktionalität an maximal 50 Probanden stellt keinen ausreichenden Abwägungsprozess zwischen Nutzen und Risiken dar. Viel eher müssen medizinische Produkte auf ihre langfristige Tauglichkeit hin getestet werden, sie sind vor der Freigabe nicht nur zusätzlichen Belastungsproben auszusetzen, sondern bedürfen einer gesonderten Risikoeinschätzung.

Eine derartige unabhängige Bewertung durch einen Dritten (Sachverständiger, Ämter, Institute…) hat das vermarktende Unternehmen beziehungsweise der Hersteller zum Prüfungsverfahren bei den Behörden neben dem bisher notwendigen Ergebnis einer qualitativen und technischen Funktionskontrolle ebenso vorzulegen wie eine ethische Einschätzung.

Gerade der erwähnte Bluttest macht klar: Zahlreiche Medizinprodukte des modernen Lebens nehmen erheblichen Einfluss auf bisher unangetastete moralische Fragestellungen. Sie sind deshalb nicht nur auf ihre technische und qualitative Funktionalität sowie ihr Risiko vorab zu untersuchen – sie müssen darüber hinaus auch von einer neutralen Ethik-Kommission, einem Wissenschaftsbeirat oder von mindestens zwei unabhängigen Fachpersonen auf dem Gebiet beurteilt werden.

Erst nach Vorlage all dieser Unterlagen darf die Behörde ihr Genehmigungsverfahren einleiten, das schlussendlich eine Zulassung von der Einhaltung aller erbrachten Testergebnisse, Bewertungen und Einschätzungen abhängig machen muss. Das bisherige Verständnis von Medizinprodukten als ledigliche Funktionsmittel ist nicht mehr haltbar. Sie sind im täglichen Einsatz um der Gesundheit willen so früh wie möglich unter besondere Beobachtung zu stellen und bedürfen daher mehr als eines “Durchwinkens”. Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass medizinische Produkte einer vollumfänglichen Prüfung unterzogen wurden und größtmögliche Sicherheit bieten.

 

Diskussionsanregung

Ist Ihnen bewusst, wie einfach Hersteller ihre medizinischen Produkte auf den Markt bringen können? Homöopathische Arzneimittel unterliegen strengeren Zulassungsbedingungen als beispielsweise eine Prothese oder ein Schwangerschaftstest.

Muss sich ein Land, das besonderen Wert auf korrekte Prüfungsverfahren legt und seinen Verbrauchern höchsten Schutz vor Risiken stellen will, nicht auch höhere gesetzliche Anforderungen zur Freigabe von solchen Medizinprodukten leisten?

Oder brächten derartige Hürden nur schlicht längere Verfahrenszeiten und würden damit den Fortschritt in der Medizintechnik und den Forschungsdrang nach neuen Produkten hemmen?

 

Dennis Riehle

 





Wissenschaftliche Einseitigkeit im christlich-muslimischen Dialog

7 09 2012

„Eugen-Biser-Stiftung“ verschweigt Anspruch des politischen Islam

DDr. Eugen Biser gilt jeher als ein Verfechter eines freundschaftlichen Dialoges zwischen Christentum und Islam. Er sieht nichts Friedliebenderes als die Religion des Koran und betont seine Überzeugungen immer wieder neu in Andachten, Ansprachen und Referaten – ob in Fernsehen, Rundfunk oder bei Empfängen (unter anderem bei der umstrittenen Rede von Kardinal Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI., an der Regensburger Universität). Die Webseite seiner Stiftung ist entsprechend mit warmherzigen Zitaten und Belegen übersät, die von einer ganz offenkundigen Naivität geprägt werden. Scheinbar ausgeblendet bleiben islamische Dogmen, mystisch und träumerisch wird von der Menschenwürde als verbindendem Element der monotheistischen Religionen ausgegangen.

Im Dialog mit dem Islam sieht die Stiftung auch eine politische Bedeutung: So soll im Sinne der bereits begonnenen Integrationsbemühungen der Mensch in den Vordergrund gestellt werden, theologische Fragen seien nachrangig zu behandeln. Schon in der Grundannahme folgt Biser damit einem Ideal, das mit Realität nichts zu tun hat. Isoliert wird der Islam als Religion betrachtet, nicht aber als Macht beanspruchendes System, das sich das oberste Ziel eines Gottesstaates gesetzt hat. Wissenschaftliche Erkenntnisse wolle man durch Brücken in die Gesellschaft tragen – wer einem solch verblümten Ansinnen tatsächliche Bedeutung schenkt, hat wohl klar übersehen: Der Islam will keinen Dialog, sondern setzt seinen Herrschaftsanspruch über alles.

Zweifelsohne kann sich der Mensch auch von seiner Religion distanzieren und allein den Frieden suchen. Ein treuer Muslim wird solch einen Weg nicht gehen können, ist er durch entsprechende Suren doch angewiesen, seinen Glauben als den wahren zu verbreiten und diejenigen mit dem Tode zu bestrafen, die von ihm abfallen. All diese Wirklichkeiten aus den Schriften des Islam tauchen selbstverständlich bei der Biser-Stiftung nicht auf. Viel eher hat man sich als neuestes Projekt die Schaffung eines christlich-islamischen Wörterbuches gesetzt, das bis zu 600 Begriffe beinhalten soll, die beide Religionen verbinden. Denn die jeweilige Unkenntnis des anderen sei es, die Konflikte schaffe und zu Missverständnissen zwischen den Glaubensrichtungen führe.

Wenn die Ablehnung eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates ein „Missverständnis“ sein soll, kann man sich lebhaft vorstellen, mit welcher Abwegigkeit Biser Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes als Verhandlungsbasis zwischen Christen und Muslimen ansieht. Dort, wo kein Wille zum Miteinander ist, wird es schwer, diesen mit wohltuenden Worthülsen der „Toleranz“ herbeireden zu wollen. Biser geht von einer völlig abstrakten und realitätsfernen Ausgangssituation aus, wenn er überzeugten Muslimen den Anspruch eines säkular-differenzierten Denkens unterstellen will. Dort, wo religiöses Schrifttum nicht verhandelbar ist, da verpufft ein Ansinnen auf Schönwetter in der Lächerlichkeit der Beteiligten.

Dennis Riehle

Da die Stiftung gerade auch in der Besetzung ihrer Gremien zu großer Einseitigkeit neigt, muss befürchtet werden, dass ihr Anspruch auf wissenschaftliche Verbreitung der eigenen Thesen und Lemmata vor allem das Ansinnen einer Einflussnahme auf die Objektivität trägt. Wenn namhafte Forscher zu voreingenommenen Ansichten gelangen, hat dies einen stärkeren Rückhalt in der akademischen Welt als jeder einzelne Aufschrei in den Medien. Denn so soll faktenreich und empirisch glaubwürdig belegt werden, was als multikulturelles Konstrukt in Wahrheit schon bald einzustürzen droht. Die Biser-Stiftung trieft vor Gutmenschlichkeit und Küng’scher Hoffnung auf einen „Weltethos“, der sicher die Vision aller wäre – doch die Vorzeichen im 21. Jahrhundert stehen leider unmissverständlich dagegen…

 








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