Erfolg im Europarat

8 10 2010

Der Europarat lehnt nach kontroverser Debatte ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ab.

Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.

Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.

Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)

In http://schreibfreiheit.eu/2010/09/17/europarats-ausschuss-will-arztliche-gewissensfreiheit-einschranken/
habe ich am 17.9. eine von vielen Initiativen gestartet, sich an die Abgeordneten zu wenden und gegen die geplante, uneingeschränkte Ausweitung der Abtreibung und Sterbehilfe zu protestieren.
Danke, dass sich so viele daran beteiligt haben. Man sieht, dass es sinnvoll ist, sich gegen unchristliche Vorhaben zu wehren.
Bringen wir auch in Zukunft den Mut dazu auf! Es lohnt sich!
Dr. Manfred Zethofer





Europarats-Ausschuss will ärztliche Gewissensfreiheit einschränken

17 09 2010

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, dass ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Regeln für Ärzte festschreiben will, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern. „Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben“, heißt es in dem in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf. Vor allem bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Patienten.
In dem Entwurf des Appells an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Das Recht auf Gewissensentscheidung solle den Medizinern nur im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken gelten…

Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.

Der Arzt kann dann gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche bzw. Sterbehilfe auch gegen sein Gewissen und gegen den Hippokratischen Eid durchzuführen. Dieser lautet:“…Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“.

Bitte nehmen SIE Einfluss auf IHRE Politiker und Geistlichen, dass dieser Entwurf des Gesundheitsausschusses keine Mehrheit findet!!

Dr. Manfred Zethofer, FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41685/
http://www.imabe.org/index.php?id=1427





Zunehmende Befürwortung aktiver Sterbehilfe in Österreich

26 02 2010

Am 17. Februar veröffentlichte die Medizinische Universität Graz eine Studie laut der 62% der Österreicher aktive Sterbehilfe befürworten. 54% der Personen mit konservativer Selbsteinschätzung, 83% der liberal Eingestellten seien dafür.
Weiter heißt es in der Studie: „Besonders die mit einer liberalen Weltsicht verbundene Betonung der Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen dürfte für die zunehmende Akzeptanz eine entscheidende Rolle spielen … In Zeiten knapper Ressourcen könnte eine Legalisierung letztlich dazu führen, dass nur Wohlhabenden die freie Wahl zwischen kostenintensiver Palliativmedizin und Sterbehilfe offensteht.“ Die Studienautoren interpretieren die Ergebnisse kritisch.
Weitere Gedanken zum Thema Wert des menschlichen Lebens:
Wenn heute bei der Pränataldiagnostik auch nur geringe „Abweichungen von der Norm“ festgestellt werden, führt dies sehr häufig zur Abtreibung und damit zum Tod des Kindes. Machen wir uns wieder mehr bewusst, dass allen Menschen das Leben von Gott geschenkt wurde und dass keiner das Recht hat – wie dies vor 70 Jahren schon einmal geschah – es in wertes und unwertes Leben zu unterteilen oder es zu vernichten.








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