von Inge M. Thürkauf
Ende Januar kündigte der FPÖ-Behinderten-Sprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer im Rahmen der Nationalratssitzung einen Antrag zur Streichung der Eugenischen Indikation an. Dabei wies er auf „die Schande unserer Gesellschaft“ hin, die es zuläßt, daß behinderte Kinder bis zur Geburt getötet werden können.
Im Hinblick auf die erste Lesung im Plenum innerhalb von drei Monaten ist es von Bedeutung, daß das Parlament darüber im Detail informiert wird, worum es sich bei einer Spätabtreibung (Abtreibung über die Fristenlösung hinaus, bis zum Geburtstermin) handelt. Norbert Hofer nennt sie „unmenschlich und bestialisch“. Dem wird wohl niemand widersprechen können, wenn er sich das Prozedere einer Spätabtreibung vor Augen führen läßt: Sobald der Kopf des Kindes – nach Einleitung der Geburt – zu sehen ist, schneidet der Arzt mit einer Schere das Genick des Kindes auf und saugt das Gehirn ab. Der Gesetzgeber bezeichnet dieses Vorgehen noch als Abtreibung. Ab wann beginnt der Mord?
Es ist dringend zu hoffen, daß die Initiative von Norbert Hofer eine breite Unterstützung aller Mandatare erfährt.
[…] Können ein paar Minuten entscheiden zwischen Abtreibung und Mord? […]
[…] Können ein paar Minuten entscheiden zwischen Abtreibung und Mord? […]